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Alt  10.11.2016, 10:12   # 369
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Im Rotlicht werden alle Sprachen dieser Welt gesprochen - anscheinend hat niemand bedacht, wie man in dieser Situation "Beratungsgespräche" abhalten soll.
Habe mal irgendwo in einem intellektuellen Auswurf einer dieser Politiker gelesen, man will Informationen in mehreren Sprache vorhalten, also auf Papier. Wahrscheinlich muss sie dann diese abzeichnen und gut ist es.
Eine Beratung wird es in den allermeisten Fällen gar nicht geben bzw. gar nicht geben können. Dafür werden ausgebildete oder zumindest in dem Thema erfahrene Menschen benötigt, die es nicht gibt, und bis zum Inkrafttreten niemals geben kann. Komischerweise müssten das eigentlich alle auch wissen, weil die Argumente öffentlich vorgetragen wurden.
Das Gesetz ist das Papier nicht wert auf dem es steht.
Ansonsten liegt ein Fall von §228 StGB
das glaube ich nicht. In dem Paragrafen geht es um Körperverletzung, die sehe ich bei FO nicht als gegeben
Und wenn es nicht strafbar ist kann es doch nicht mit Bußgeld belangt werden?
Es ist nach dem neuen Gesetz verboten und ist dort mit einer bestimmten Strafe belegt. Das ist rechtlich ok, bringt aber niemandem irgendetwas, weil der Nachweis erbracht werden muss.
Stellen wir uns folgende Situation vor: In der Gerichtverhandlung....
Die Hure sagt: es hat mir seinen Schwanz blank in den Mund gesteckt
Der Richter sagt: öffnen sie mal ihren Mund
Die Hure komm nach vorne, öffnet den Mund
Der Richter sagt: hmm, verstehen kann ich dass, aber ich kann keinen Absatz von Blanknutzung erkennen.
..und stellt das Verfahren ein.

Ich glaube, sowas wird niemals passieren.
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Danke von