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Alt  17.07.2016, 19:38   # 47
francoise
 
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Mitglied seit 19.08.2012

Beiträge: 476


francoise ist offline
@rick-27:

Das Problem wird sich schnell erledigen. Das "Insomnia" in seiner heutigen Form wird als Form "des Prostitutionsgewerbes, die aufgrund ihrer Ausgestaltung mit der sexuellen Selbstbestimmung von Prostituierten und anderen Personen unvereinbar" ist, eingestuft und damit verboten (§ 14 (2) 1., Gesetzesbegründung, S. 34 unten).
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