Thema: Lady Kathrin
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Alt  10.10.2017, 22:18   # 11
krash
 
Mitglied seit 07.06.2006

Beiträge: 24


krash ist offline
Ich gehe ja sonst nicht zu Gewerblichen, weil ich für "normalen" Sex kostenlose Quellen habe. Daher bin ich mit dem Thema auch nicht so bewandert. Für SM wollte ich daher das erste Mal zu einer Prostituierten. Aber es scheint zu stimmen. Hab mich mal ein bisschen schlau gemacht und das hier gefunden:

Seit dem 5. Juli 2017 gelten die neuen Prostitutionsschutzbestimmungen des Tiroler Landespolizeigesetzes.
Als Freier macht sich laut Polizei strafbar, wer außerhalb bewilligter Bordelle oder Erlaubniszonen zum Zwecke der Inanspruchnahme einschlägiger sexueller Dienstleistungen Prostituierte kontaktiert oder deren einschlägige Leistungen in Anspruch nimmt.

Ich frag mich nur, wie unter diesen Umständen überhaupt Prostituierte nach Ibk kommen können? Ich mein, die Kieberer wissen ja sicher, in welchen Wohnungen sich die Damen aufhalten und sind sicher auch hier im Forum unterwegs...da brauchen sie ja nur warten, bis ein Mann die Wohnungen betritt und nach 10 Minuten die Wohnung durchsuchen...mit 99%iger Sicherheit erfolgreich. Oder brauchen die dazu einer Durchsuchungsbefehl?

Wer weiß da näheres? Hatte schon mal jemand mit der Polizei zu tun? Mann, noch nicht mal richtig mit den Huren angefangen, und schon vergeht mir fast wieder die Lust...
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