„Und die Polizei muss tatenlos zusehen.“ Denn seit der Legalisierung 2002 fehle den Beamten „jegliche Grundlage“, um gegen die Zwangsprostitution vorzugehen.
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Den Mist habe ich auch in Talkshows schon von höheren Kriminalbeamten gehört! Eine gewisse Mindestkenntnis in Sachen StGB sollte man von denen eigentlich erwarten können ...
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__181a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__232.html
Also wenn das keine "Grundlage" ist, um gegen Zwangsprostitution "vorzugehen", dann müßte konsequenterweise ja mittlerweile eigentlich alles erlaubt sein, denn die
freie Entfaltung der Persönlichkeit ist seit 1949 laut Art. 2GG auch wieder "legalisiert". Wenn die Strafgesetze kein Hindernis für das Vorgehen gegen Zwangsprostitution mehr sein sollen, können die kleinen Einschränkungen im GG ja für alles andere auch nicht mehr wirklich relevant sein ...