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Alt  03.12.2015, 18:34   # 17
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Jeder der in Deutschland Geld verdient, versteuert dies in Deutschland ! Dies gilt auch für ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland
So einfach kann man das nicht sehen. Sorry!

Hier kommt das EU-Recht zum Tragen. Und weiterhin ist zwischen Einkommens-und Umsatzsteuer zu unterscheiden.
Da die Damen in der Regel einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, haben sie ihre Einkünfte anzugeben und zu versteuern.
Dies kann auch dort geschehen, wo sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen haben. Ggf. kommt auch eine beschränkte Steuerpflicht zum Tragen.

Ich gebe Dir recht, was das Düsseldorfer Verfahren anbelangt. Dieses kommt jedoch gerade bei uns in Bayern nicht zum Tragen. Ein allgemeiner Irrtum bei den Damen besteht nichts desto trotz diesbezüglich. Sie meinen, daß sie bei der Bezahlung der entsprechenden Pauschale von der Abgabe einer Steuererklärung befreit sind, bzw. alles damit erledigt ist. Dies ist de facto nicht so.

Weiterhin gebe ich Dir recht, daß es bislang bei den Finanzämtern (bis auf wenige Ausnahmen) wohl der Mühe nicht lohnte, die Damen "en gros" zu prüfen.

Auch ich gehe davon aus, daß sich dies im nächsten Jahr ändern könnte. Es ist eine sehr komplizierte Materie. Betreiber, die gewissermaßen als "Arbeitgeber" eingestuft wurden, sind auch mir bekannt.
Bei uns, so darf ich nach eingehender Rechtsberatung bemerken, arbeiten die Damen auf selbständiger Basis. Die im Referentenentwurf für das neue Prostitutionsschutzgesetz vorgesehenen Pflichten der Betreiber werden bereits bei uns schon seit Jahren umgesetzt....................

LG Loreni
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