Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie
Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim
Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.
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§ 32.1
Da wird bei einem evtl. Einspruch wohl Bill Clinton als Zeuge benötigt werden.
Interessant auch das Verbot für Werbung für schwangere DL. § 32.3.3