Die Ausübung der Prostitution wird in Österreich durch mehrere Gesetze geregelt. Im Bundesgesetz (AIDS-Gesetz, Geschlechtskrankheitengesetz) sind die so genannten amtsärztlichen Untersuchungen für Prostituierte vorgeschrieben. Demnach müssen sich Prostituierte wöchentlich einer Gesundenuntersuchung unterziehen, sowie mindestens alle drei Monate einen Aidstest machen lassen. Alle anderen Bestimmungen bezüglich Prostitution werden von den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Auch die Überprüfung der Gesetze wird unterschiedlich streng gehandhabt.
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