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Alt  10.06.2016, 19:28   # 2325
Auret
 
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Auret ist offline
Anspruch auf Zahlung im P6

Das Fragezeichen war nicht die Anzweifelung, sondern die fragwürdige Auseinandersetzung wegen den 20 E.
Viele Puffgeher kennen das (gegenwärtige) Prostitutionsgesetz nicht. Es regelt auch die Bezahlung. Nur bei kompletter Verweigerung muss nicht gezahlt werden.

Du liegst mit deiner Vorstellung von nicht erbrachter Dienstleistung und der fälligen Bezahlung bei Prostitution falsch.

Prostitutionsgesetz mit Begründung


Gegen den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts kann der Kunde gegenüber der Prostituierten nur die vollständige Nichterfüllung der sexuellen Handlung einwenden. Weitere Einwendungen und Einreden können weder im Verhältnis zwischen Prostituierter und Kunde noch zwischen Prostituierter und Bordellbetreiber geltend gemacht werden.
Damit kann der Kunde sich z. B. nicht darauf berufen, die Leistung sei „nicht gut“ gewesen.
Dies ist, soweit ich weiß, in deutschen Recht die einzigste Stelle, wo Murks voll zu bezahlen ist. Beim Handwerker ist es natürlich anders.

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