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Alt  12.02.2018, 13:14   # 790
Aligator
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Aligator ist offline
Sie habe nach erneuter Prüfung der Aktenlage nach Anklagrerhebung bei beiden Angeschuldigten das Vorliegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr verneint. Es lägen nach ihrer Auffassung keine Gründe dafür vor, dass sich die Angeschuldigten dem Strafverfahren entziehen wollen. Bei dem noch 15-jährigen Angeschuldigten komme die Annahme der Fluchtgefahr ohnehin nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.
https://lr-online.de/lausitz/cottbus...en_aid-7232093

Kann man schon nachvollziehen:
Wieso sollten solche jungen Kulturbereicherer auch aus Gutmenschland fliehen wollen?
Woanders würden sie für ihre Taten u.U. in den Knast gehen müssen, hier droht ihnen sowas ja garantiert nicht!
Halben Tag Handyverbot vielleicht?

wir schaffen das!