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Alt  04.08.2017, 07:06   # 383
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
also bis "jetzt" heisst es überall...wenn es eine zwei zimmer wohnung ist, kann man halt in dem anderen zimmer schlafen,
- wenn du diese Wohnung allein mietest und du allein aktiv bist, kann sie auch nur 1 Zimmer haben, weil es dann sowieso keine Prostitutionsstätte ist

- wenn du diese zu zweit nutzt, brauchst du erst mal eine Genehmigung, dass du sie als Prostitutionsstätte nutzen darfst. Dann brauchst du eine Genehmigung, dass eine von Euch beiden diese betreiben darf, eine wird nämlich zwangsläufig zum Betreiber.

der vermieter meinte, er sei zur stadt gefahren und wollte sich um alles kümmern..
Warum das ? Er hat gar nichts damit zu tun (außer es ist ein Laufhaus, Bordell es). Wenn er das macht erweckt er den Eindruck, er sei Zuhälter oder Betreiber.
Diesen Weg müssen die Frauen schon alle selbst gehen. Da gibt es Telefonnummern, die kann man anrufen.

Der möglicherweise zusätzlich beabsichtigte Effekt der zusätzlichen Kosten (bedingt durch ein zu bezahlendes Hotelzimmer) im Hinblick auf den Schutz der Prostituierten ist mir nicht ganz klar.
Die Idee ist, dass man die Frauen in ihrer Freizeit aus dem Milieu holen, aus der Abhängigkeit und dem "Zugriff" der Bordellbetreiber.
Dass man sie dann nachts aus einem sicheren Bereich (Wohnung, Bordell, Club) auf die Straße schickt, hat mit Schutz ja wohl NULL zu tun.

Dass man ihnen damit zusätzliche Kosten aufbürdet, sehen die Behörden nicht, oder es ist gewollt um ihnen den Job schwieriger zu machen.


Und hier noch ein interessanter Artikel in Bezug auf die Umsetzung, dieses Mal aus Sicht der Stadt Hamburg:
https://www.zeit.de/2017/31/prostitui...setz-umsetzung
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Danke von