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Alt  25.01.2016, 19:10   # 8
danner
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danner ist offline
In der Alpenrepublik ist die Untersuchung aber nach wie vor noch aktuell:

Zitat:
Zitat von Wikipedia
Nach dem Geschlechtskrankheitengesetz von 1945 und seinen Ausführungsbestimmungen besteht in Österreich für Prostituierte die Pflicht zu einer wöchentlichen Gesundheitsuntersuchung. Dieses Gesundheitszeugnis wird amtlich Kontrollkarte und umgangssprachlich „Deckel“ genannt. Der Begriff Bockschein ist in Österreich nicht gebräuchlich. Das AIDS-Gesetz von 1993 schreibt darüber hinaus regelmäßige Untersuchungen auf HIV im Abstand von längstens drei Monaten vor. Untersuchungen zeigen, dass Prostituierte mit Kontrollkarte gesünder sind als Geheimprostituierte. Die verpflichtende Durchführung einer Kontrolluntersuchung ist daher in Österreich ein verbreitetes Argument für die Legalisierung der Prostitution.


Tja, geschätzter Kollege Kassiopeia, das ist so eine Sache, wenn man sich zu sehr auf die scheinbar allwissende Wollmilchsau namens „Wikipedia“ verläßt, ist man sehr oft verlassen….ungenaue bzw. lückenhafte Infos sind die Folge……

Es ist schon richtig, dass es bei uns in Österreich Zwangsuntersuchungen und den „Deckel“, wie man hier sagt, noch gibt… (als letzte Mohikaner, auch Griechenland hat bzw wollte sie abschaffen)..…allerdings wurden die Rahmenbedingungen mit 1.1.2016 verändert…

Die „Verordnung über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen" BGBl. II Nr. 198/2015“ regelt ab Jahresbeginn die Untersuchung(sfrequenz) auf das Freisein von Geschlechtskrankheiten neu. Diese erfolgt nicht mehr wöchentlich, sondern alle sechs Wochen. In Wien zB wird sie durch die Krankenanstalt Rudolfstiftung, Abteilung für Dermatologie und Venerologie im "Zentrum für sexuelle Gesundheit" durchgeführt. Die Regelungen des AIDS-Gesetzes (Kontrollen in dreimonatigem Abstand) bleiben davon unberührt….

Die Ausstellung der Kontrollkarte vulgo "Deckel" (einen zur Identitätsfeststellung geeigneten Lichtbildausweis…) und die Bestätigung über die Vornahme der Kontrollen erfolgt weiterhin durch die Bezirksverwaltungsbehörden….

PS: offenbar hat die Umstellung auf die neue Regelung auch die Magistrate und Bezirkshauptmannschaften in den Ländern überfordert, da zB hier in Salzburg in einem Laufhaus die Mädels, die am Montag ankamen, bis Donnerstag warten mußten, bis sie ihre Kontrollkarten bekamen und daher einen Verdienstausfall von 3 Tagen hatten. Früher bekamen sie ihre Pässe zeitnah zurück und konnten „hackeln“……Dafür sind jetzt die Intervalle länger….
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Mode ist vergänglich. Stil niemals. (Coco Chanel)
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