könnte sein, dass bei der Besteuerung nur die Fläche der Vergnügungszimmer gerechnet wird...
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Ich bin jetzt auch nicht der Fachmann für diese Fragen,
aber in einer der Terminwohnungen in denen ich ab und an als Gast bin,
werden die Räume in denen z.B. die Waschmaschine steht,
nicht mitgerechnet, bzw. die qm der Verrichtungszimmer waren
die Grundlage für diese spezielle finanzielle Forderungen.