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Alt  07.09.2017, 20:25   # 9
coolmann
 
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coolmann ist offline
Erstmals hat damit ein deutsches Strafgericht festgestellt, dass Bordelle von den Einnahmen der bei ihnen tätigen Prostituierten Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen müssen – auch wenn die Frauen freiberuflich arbeiten und und aus ihren Einnahmen dem Betreiber Zimmermiete zahlen.
Bisher war das Steuergesetz in diesem Bereich sehr schlüpfrig. Denke mal das sich durch das Urteil viel ändern wird. Aber das Problem ist halt, wer soll das alles überprüfen. Die Finanzämter sind eh schon überlastet.
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