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Alt  06.07.2017, 08:35   # 355
wüstenwind
 
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Mitglied seit 04.02.2015

Beiträge: 3.784


wüstenwind ist offline
@Palimeino
Da es in diesem Thread um die Fakten des Gesetzes geht solltest Du vielleicht einfach mal (auch wenn es Dir schwerfallen sollte) dieses Video auf Dich wirken lassen
https://www.youtube.com/watch?v=5KT2BJzAwbU

@die anderen
Der "Einziehungs-Paragraph" §33a Absatz 1 heißt dann ja wohl u.a., dass die Obrigkeit möglicherweise die kaufmich Server einkassieren darf wenn Dort Werbung gemacht wird, die nicht mit dem Prostituiertenschutzgesetz §32 Absatz 1 Satz 1 und auch in Verbindung mit Satz 2 kompatibel ist
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