Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt  06.07.2016, 08:47   # 470
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Laut Schriftsätzen der Behörden waren die Prostituierten nicht selbstständig, sondern mussten sich Dienstplänen und Kleiderordnungen fügen.
Somit seien diese in einem Angestelltenverhältnis gewesen, die Betreiber hätten Sozialabgaben zahlen müssen. Die zuständige Kammer berücksichtigt in dem Schreiben vom 30. Juni allerdings auch, dass es auch in anderen selbstständigen Unternehmen bestimmte Regelungen gibt, die nicht zu einer Arbeitnehmereigenschaft führen.
Für ein abschließendes Fazit seien weitere Ermittlungen nötig.
Ich denke das Hauptproblem ist, dass die Ideen der Behörden zum Thema Selbständigkeit einfach falsch sind.
Jeder Berater in einer Bank fügt sich Kleiderordnungen. Jeder Externe muss sich auch an Dienstpläne halten und kann fast nie seine Arbeitszeit selbst bestimmen.
Der Ansatz, ein Selbständiger muss dieses generell frei und unabhängig bestimmen können und immer eigenständig handeln ist einfach falsch.

Die Gesetze zur Definition von Selbständigkeit werden übrigens gerade überarbeitet. Wer Interesse hat kann es hier nachlesen:https://www.vgsd.de/geplante-neue-reg...e-begruendung/

Man könnte ja mal überprüfen, ob die Mitarbeiterinnen ihre Sozialbeiträge eigenständig ordnungsgemäß abgeführt haben, weil sie selbständig waren.
Antwort erstellen         
Danke von