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Alt  26.07.2016, 18:15   # 36
X-Man45
stürmische Zeiten
 
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Zuhälter bekommt Bewährung
Zitat von Popp-Eye62
Bei diesen milden Urteilen wird sich beim Thema Zwangsprostitution wohl nicht allzu viel ändern, da helfen auch die gutgemeintesten Gesetze nichts. Die Schuld bleibt mal wieder an den Freiern hängen, die ja angeblich die Nachfrage für diesen Zustand verursachen. Bin mal gespannt auf die Reaktion der Emanzenpresse (Alice Schwarzer und Konsorten) ...
Zitat von el_coyote
da war halt nix dran...
bitte vor der einstufung des urteils als "mild" lesen, was von den tatvorwürfen erstmal in der presse, danach in der anklageschrift und schließlich in der urteilsbegründung sich wiederfindet.

wenn nur die hälfte von dem, was ausgangs behauptet wurde, bewiesen worden wäre, hätte der hauptangeklagte locker 5 jahre gekriegt
Inhaltlich wollte der Gerichtspräsident mit Verweis auf das nichtöffentlich geführte Verfahren nichts sagen. Ganz offenkundig aber muss es nicht unwesentliche Diskrepanzen gegeben haben zwischen der Aussage der jungen Frau vor Gericht und ihren früheren Angaben gegenüber der Polizei, die das Verfahren im Dezember vergangenen Jahres in Gang gesetzt hatten.
Der Sinneswandel der Dame lässt allerdings reichlich Platz für Spekulationen
Da hat die Dame ihre Meinung wohl geändert - warum?
Das erklärt zumindest die "milde" Strafe

Ist auch vielleicht nicht uninteressant den ganzen Artikel zu lesen ...

https://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_ne...222880,3937657

NEU-ULM
Zuhälter bekommt Bewährung

Ein 33-jähriger Rumäne ist vom Vorwurf des Menschenhandels freigesprochen, aber wegen Zuhälterei verurteilt worden. Er soll eine Landsfrau zur Prostitution gezwungen und in einem Neu-Ulmer Bordell untergebracht haben.

HANS-ULI MAYER | 22.07.2016 0 0 0 1 MEINUNG

Jetzt wurde er wegen Zuhälterei zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen vier Mitangeklagte wurden die Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt. Die Frau bekommt 8000 Euro Schmerzensgeld.

Unterbrochen von einem Schwächeanfall und ärztlicher Betreuung hat eine 24-jährige Frau über zwei Tage verteilt, mehrere Stunden lang über ihr Martyrium in deutschen Bordellen berichtet. Bestätigten konnte sie die auf ihren früheren Äußerungen basierende Anklage durch ihre Aussage aber nicht. Statt Menschenhandel blieb letztlich Zuhälterei übrig: Gegen vier Angeklagte wurden die Verfahren eingestellt, der Hauptangeklagte zu der Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt.

„Der Vorwurf des Menschenhandels hat sich nicht bestätigt“, fasste der Präsident des Landgerichts Memmingen, Manfred Mürbe, den Prozess auf Nachfrage zusammen. Offenkundig sei es nicht möglich gewesen, das arbeitsteilige und bandenmäßige Vorgehen der fünf rumänischen Angeklagten nachzuweisen und überdies zu belegen, dass sie Frauen aus ihrem Heimatland unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und durch Gewalt zur Prostitution gezwungen haben.

Inhaltlich wollte der Gerichtspräsident mit Verweis auf das nichtöffentlich geführte Verfahren nichts sagen. Ganz offenkundig aber muss es nicht unwesentliche Diskrepanzen gegeben haben zwischen der Aussage der jungen Frau vor Gericht und ihren früheren Angaben gegenüber der Polizei, die das Verfahren im Dezember vergangenen Jahres in Gang gesetzt hatten.

Die Zeugin war für ihre Aussage extra aus Rumänien angereist, was im Zusammenhang mit solchen Verfahren nicht gerade üblich ist. Die Strapazen und die Anforderungen der besonderen Situationen führten dazu, dass sie am vergangenen Freitag während des ersten Verhandlungstages einen Schwächeanfall erlitten hatte und ärztlich versorgt werden musste.

Am Freitag konnte die Vernehmung nach der Unterbrechung vergangene Woche schließlich fortgesetzt werden. Nach Informationen der SÜDWEST PRESSE sah sich die Frau vor allem kritischen Fragen der insgesamt acht Verteidiger ausgesetzt, die schon am ersten Prozesstag zu erkennen gaben, ihre Mandanten für unschuldig zu halte und auf Freisprüche hinzuarbeiten.

Dass die Frau der Prostitution beispielsweise auch in dem zum Imperium von Prinz Marcus von Anhalt gehörenden FKK Safari Club in Neu-Ulm nachgegangen ist, steht außer Frage. Das Gericht sah es auch als erwiesen an, dass der hauptangeklagte 33-Jährige Zwang ausgeübt hat. Er wurde deshalb obendrein auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt, weil er die zierliche, kaum 1,50 Meter Körpergröße messende Frau zumindest in einem Fall verprügelt haben soll. Dafür wurde der 24-Jährigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 8000 Euro zugesprochen.
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