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Alt  04.05.2017, 07:26   # 565
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Zitat von vampirlady
zum thema datenschutz, bei normalen führerscheinkontrollen, im strassenverkehr...steht ja auch alles drinnen
Da bringst du was durcheinander.
Hier geht es um den Schutz von Daten, aufgrund dessen jemand evt. benachteiligt werden könnte.
Wenn ein Mädel gegen Gesetze verstößt und/oder dass in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit steht, landet das selbstverständlich irgendwo. Aber niemand darf ohne Grund notieren, das du eine Hure bist, dass man dich (auch als Freier) in einem Bordell angetroffen hat, ob jemand schwul oder lesbisch ist usw.
Alles das sind schützenswerte Daten.

Ich bezweifle, dass durch ein neues Prostitutionsgesetz derartige Missstände behoben werden. Die Vorfälle, die hier beschrieben werden (Körperverletzung, Nötigung, Erpressung etc.), sind doch jetzt schon alle gesetzeswidrig.
Richtig. Dafür ist das Gesetz ja auch gar nicht gedacht. Mit dem Gesetz kann man sie bei Verdacht mit Berufsverbot belegen, bzw. ihr die Tätigkeit nicht erlauben. Das macht man dann, um sie zu schützen. Man könnte auch sagen, weil man an den Zuhälter nicht herankommt. Dieser Weg ist leichter.
Aber: wieviele nicht so selbstbewusste und sprachgewandte Frauen gibt es, die bei einem Gespräch einen Verdacht nahelegen, nur weil sie unsicher sind und in Osteuropa mit Behörden schlechte Erfahrungen gesammelt haben.
Verbrechensbekämpfung in diesem Bereich ist meist nur mit hohem Aufwand und auch nur in internationaler Zusammenarbeit möglich. Denk mal an Al Capone, Mord, Schmuggel etc. konnte man ihm nicht nachweisen, aber mit seiner Steuererklärung an man ihn gekriegt. Da könnte man mit verdächtigen Zuhältern doch auch was hinbekommen. Zumal nach den Veränderungen im Strafrecht eine Aussage von ihr nicht mehr zwingend notwendig ist.
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