@ fritzi
Vielleicht kannst ja das dann Ergebnis deines/r Telefonats/e hier posten...
Wäre nett.
Danke im voraus.
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Viele Grüße
Poppei
...und immer schön Kondome verwenden !
Denn, denkt daran, es gibt viele Krankheiten, aber nur eine Gesundheit.
Bei jeder Schilderung einer sexuellen Interaktion darf davon ausgegangen werden, dass der §32 Abs. 1 des ProstSchG (Verwendung von Kondomen) zur Anwendung gekommen ist, auch wenn dies nicht explizit erwähnt ist.
Fragen nach in Deutschland ungesetzlichen Praktiken (z.B. AO) werden deshalb auch grundsätzlich nicht beantwortet.
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