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Alt  04.08.2017, 13:17   # 386
francoise
 
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francoise ist offline
Die "Hausbank"-Angelegenheit ist sicher unterschiedlich geregelt. In den Fkk-Clubs und Laufhäusern zahlen die Frauen ein Eintrittsgeld oder eine Tagesmiete, der Umsatz gehört dann ihnen. In den Bordellen wird heute aus steuerlichen Gründen (Umsatzsteuer) oft ein Anteil für das Haus direkt mit der Hausdame abgerechnet, die Frau bekommt dann den Rest. Es gibt dann Spinde o. ä., wo die Mädchen ihr Geld bis zum Schichtende aufbewahren können. Sicherlich gibt es noch allerhand andere Arrangements, auch unseriöse.

Branchenüblich ist aber, dass die Frauen nach Schichtende ihr Geld in bar haben und mitnehmen, wenn sie das Haus verlassen. Zum Beispiel, wenn sie am nächsten Morgen vor Beginn der Schicht das Geld zur Bank bringen.

Es ist ja auch nicht so, dass die Frauen immer und grundsätzlich im Haus übernachten. Es liegen auch nicht alle Häuser in gefährlichen Gegenden. Es gibt auch Frauen die mit dem eigenen Auto oder Taxi kommen und zurückfahren. Es gibt auch Häuser wo man das Geld vertrauensvoll hinterlegen kann. Um all das geht es nicht. Es geht darum, dass hier eine strikte Vorschrift eingeführt wird, die quer durch den Garten rasiert und dabei eben auch ernste Schäden verursacht.

Es trifft auch nicht zu, dass die Kritiker des ProstSchG keine eigenen Reformvorschläge gemacht haben. Dazu kann man die Seiten der bekannten Beratungsstellen und Interessenvertretungen einsehen, z. B. Doña Carmen e.V. in Frankfurt. Wichtige Forderungen sind zum Beispiel:

- die bundesweit verbindliche Klärung des Gewerberechts. Prostituierte können kein Gewerbe anmelden, obgleich z. B. Berlin solches verlangt. Obwohl sie kein Gewerbe betreiben, werden sie zur Gewerbesteuer herangezogen. Insgesamt ein schwammiges Rechtsgebiet und unklarer Zustand, der einer klaren Regelung harrt.

- oft genug wird von bornierten Behörden das Baurecht herangezogen, um Prostitution "einzudämmen". Gleiches gilt für missbräuchlichen Einsatz von Sperrgebieten. Hier ist eine klare Rechtsetzung ebenfalls vordringlich.

- die Ausschaltung des Staates und der staatlichen Körperschaften aus der Zuhälterei durch eine klare Aufhebung der Möglichkeit, fixe Sexsteuern usw. zu erheben, die die Frauen zur Mehrarbeit zwingen, wie es kein Zuhälter härter tun könnte.

- die Möglichkeiten, als Prostituierte auch außerhalb von Arbeitsverhältnissen eine vernünftige freiwillige Krankenversicherung zu erlangen, sollten unbedingt verbessert werden.

- man sollte Schluss machen mit dieser Vorstellung, die Osteuropäerinnen kämen lastwagenweise durch Schlepper gegen ihren Willen nach Deutschland zur Zwangsprostitution. Weit, weit überwiegend wissen diese Frauen sehr genau, was und warum sie es tun. Dennoch haben Zuhälter- und Schlepperbanden oft eine starke Stellung - warum?
Zum einen ist die Personalausstattung der Polizei unzureichend, um die bekannten Fälle effektiv zu verfolgen. Zum anderen, und da scheint das Hauptproblem zu liegen, sind die Opfer von Zwangsprostitution oft nicht bereit, gegen ihre Schlepper auszusagen, weil sie deren Rache fürchten. Dies scheint in fast allen Berichten über Zuhälterprozesse hervor. Opfer- und Zeugenschutz und ein strafferes Haftrecht wären wichtige Instrumente. Das ProstSchG sagt dazu gar nichts. Außer dass da eine Behörde eingerichtet wird, die irgendetwas macht. Welche Frau wird sich unter diesen Umständen trauen, das Risiko einer Aussage einzugehen? Wenn sie wirklich einen brutalen Zuhälter im Hintergrund hat, wird er sie hinterher (wenn sie ohne Anmeldebescheinigung zurückkommt) grün und blau prügeln.

- Die oben geschilderte Situation wird zum Anwachsen des Schattenbereichs führen. Das ist prinzipiell kontraproduktiv. Wichtig wäre es, auf allen Rechtsgebieten soviel Licht wie möglich in den Rotlichtbereich zu lassen, sprich: Abbau des illegalen Bereichs, wo immer machbar.

- Ein Riesenproblem ist, dass das ProstSchG klar erkennbar auf die Förderung von Großbordellen setzt in der Meinung, dass die Polizei dort besser kontrollieren kann. Die diesen unliebsame Konkurrenz der kleinen, meist frauengeführten Bordelle wird durch die Last der Vorschriften erdrückt und aus dem Markt gedrückt. Das erklärt, warum das ProstSchG in Kreisen der Großbordeliers durchaus mit Sympathie gesehen wird. Mangels Kenntnis der Materie vermuten die Autoren des Gesetzes die Erscheinungen der Zwangsprostitution in diesen kleinen Läden - genau falsch herum, denn die Zuhälter mögen diese Läden auch nicht, weil sie sie ebenfalls schlecht kontrollieren können. Zuhälter lieben Großbordelle, Straße, Dunkelbereich.


Mit anderen Worten: wenn man nicht mit der antiquierten Mentalität der Autoren des ProstSchG an die Sache heranginge (la Schwesig mit ihren Feministinnen, die CDU/-CSU-Bande der Pantel, Weinberg, Uhl & Konsorten), könnte man die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Prostituierten durchaus wirksam verbessern.

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