Ich wage mal zu behaupten, das filzen der Handys von Kunden weit über die polizeilichen Befugnisse hinaus geht, aber seeehr weit! Kein Richter wird auch hierfür einen richterlichen Beschluss ausstellen, um dich ohne einen Verdächtigugsgrund(welchen gäbe es wenn man Kunde ist?) dazu zu zwingen! Datenschutz und Schutz der Privatsphäre dürfte hier ungleich höher liegen als sonstwas! Wir leben ja nicht in einem Bananenstaat!
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In 10 Tagen ist das PAG Bayern 2018 gültig, der geneigte Leser kann sich ja entsprechende Änderungen zu Gemüte führen.