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Alt  30.03.2017, 12:14   # 132
Epikureer69
Hedonist
 
Mitglied seit 15.04.2014

Beiträge: 2.332


Epikureer69 ist offline
@Aligator

"schwere Körperverletzung mit deshalb anhängiger Gefängnisstrafe" ist auch für mich ein "hartes Kriterium", allerdings nur, was die stattgefundene Körperverletzung und die konsekutive Verurteilung angeht.

Ein etwas "weicheres" Kriterium ist dabei die Ursache und die Motivation zu selbiger Tat, dieses zu erhärten bedürfte eigentlich eines Einblick in die Gerichtsakten, oder ähnlich intensive Sekundärrecherchen.

Für Gewaltdelikte gibt es die verschiedensten Ursachen und Motivationen: z.B. Alkohol oder Drogeneinfluss, Eifersucht, politische oder religiöse Gründe usw., usw.

Im Zuge einer seriösen Berichterstattung finde ich es also durchaus normal, bei einem Körperverletzungsdelikt durch einen Menschen mit ethnischen Wurzeln im arabischen Raum, nicht per Automatismus von einer islamistisch motivierten Tat auszugehen, ohne das dieses entsprechend gründlich recherchiert wurde.

Genauso wie ein Gewaltdelikt durch einen jungen sächsischen Skinhead, nicht per Automatismus der rechtsextremen Szene zugeordnet werden sollte. Der junge mann kann auch einfach nur blöd und besoffen gewesen sein.
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"Sex, Fußball und Saufen", wobei im höheren Lebensalter die "Kardinaltugenden" zwei und drei, im Leben eines Mannes immer mehr an Bedeutung gewinnen.

"Man sieht den Splitter im Auge des Anderen, aber nicht den Balken im Eigenen."

Dieses Zitat widme ich meinen besonderen "virtuellen Freunden" hier.
Danke von