Ne, zuständig ist der Erste Senat des BVerfG und der besteht nicht nur aus den Richterinnen Baer oder Ott, sondern aus ganzen 8 Richterinnen und Richtern. Richterin am BVerfG Dr. Yvonne Ott ist "nur" Berichterstatterin. Ihr wollt doch, dass sich das BVerfG ordentlich und eindringlich mit dem Gesetz befasst. Dann schadet es vielleicht nicht, sich mit dem dafür zuständigen Gericht/Spruchkörper zu befassen - vor allem dann, wenn man sich auf das BVerfG und das Intrument der Verfassungsbeschwerde beruft, die es dem f* Gesetz schon heimzahlen werden.
Und wer sich fragt, was hinter der von francoise erwähnten berüchtigten Dissertation Gugel steckt, kann das auf 246 Seiten hier nachlesen. So groß kann das Sommerloch allerdings nicht werden, als das ich mir das antun würde...
https://www.kofra.de/htm/Gruppen/Rahe...gel%20Diss.pdf