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Alt  12.01.2018, 16:33   # 1
flo66
 
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flo66 ist offline
FKK Sunshine Werbelaster

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Da wollte Nobody Nady Kheirallah wohl unbedingt mal in die Zeitung kommen Sein Satz ist ja auch sehr wichtig für das Thema.

Jährlich gehen bei der Polizei etwa 100 Anzeigen zu illegal abgestellten Werbeanhängern ein. Auch der Fall eines FKK-Clubs sorgt für Unmut. Auf einfache Art lässt sich dieses Problem jedoch nicht lösen.

Nady Kheirallah hat nichts gegen Werbung. Aber das Plakat, das mitten auf der Autobahnbrücke über die A 96 an einem abgestellten Laster für einen FKK-Club wirbt, geht dem 25-Jährigen zu weit. „Das muss doch nicht sein! Hier ist auch gleich eine Schule in der Nähe. Hunderte Kinder laufen hier täglich vorbei“, empört sich der Student. Die rollende Reklame an der Westendstraße ist nur einer von zig Werbeanhängern, die im Stadtgebiet herumstehen und nur einen Zweck haben: kostenlos werben! Oft für halbseidenes Gewerbe. 2016 sorgte ein Sex-Anhänger vor einer Obermenzinger Schule für Unmut bei Lehrern, Eltern und Bezirksausschuss.

Die Platzierung der bunten Kästen auf öffentlichem Grund ist rechtswidrig. „Gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist das Abstellen von Werbeanhängern zu wirtschaftlichen Zwecken im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München ausnahmslos untersagt. Demzufolge kann dafür auch keine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden“, teilt Monika Großkopf vom Baureferat auf tz-Anfrage mit.
Bürokratische Hürden bei der Bewertung von Werbevehikeln

Doch der Nachweis, dass eine Straße unerlaubt zur Sondernutzung gebraucht wird, ist aufwendig. „Die Polizei muss ermitteln und Beweise erheben, wie Standzeiten dokumentieren“, so Großkopf. Falls die Voraussetzungen gegeben seien, zeige die Polizei die Sache an und das Baureferat leite das Bußgeldverfahren ein. Nicht jedes Werbevehikel wird von der Polizei gleich geahndet: „Werbung muss die Hauptfunktion sein“, sagt ein Polizeisprecher auf Anfrage. Schließlich gebe es auch Firmen, die ihre Anhänger mit Werbeaufdruck an Kunden verleihen, um beispielsweise Transporte zu tätigen.

Auch der Zeitraum, in dem ein Anhänger am selben Ort steht, spiele eine Rolle. „Angemeldete Anhänger dürfen bis zu 14 Tage lang stehen bleiben. Dann müssen sie bewegt werden. Es reicht aber nicht, wenn man ihn nur ein Stück vorrollt.“ Bei Verstoß fallen zwischen 140 und 200 Euro Bußgeld an. Bis zu 1.000 Euro kann wiederholtes illegales Abstellen kosten. Laut Baureferat gehen bei der Polizei jährlich rund 100 Anzeigen zu illegal abgestellten Werbeanhängern ein.
https://www.tz.de/muenchen/stadt/sch...e-9515737.html
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Danke von


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