Kitzler10
wenn der angebotene Service nicht stimmt, gibt‘s keine 50€ und damit keinen Zimmergang, auch wenn es noch so eine Optikgranate ist.
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wie willst du das schon im Vorfeld bewerten, wenn der Angebotene Service nicht stimmt ? wenn du hier
die Gegenwart und die Vergangenheits Form verwirbelst , obwohl der Fall ja noch gar nicht eingetreten ist.
Und wenn es so währe, siest du spätestens wenn Sie dich an die Reception bezüglich ihrer
Beschwerde, der Verweigerung des Hurenlohnes schleift. Und du dich schon mal nach nen neuen
Stammclub umsehen kannst, falls du immer noch verweigerst. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung.
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