Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt  20.10.2017, 10:48   # 766
Epikureer69
Hedonist
 
Mitglied seit 15.04.2014

Beiträge: 2.332


Epikureer69 ist offline
@Aligator

Da ist wieder das Problem mit den wirklichen Fakten:

Das StGB (§177) sieht in besonders schweren Fällen von Vergewaltigung, welche sich wie folgt definieren
1. Benutzung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges, 2. schwere körperliche Mißhandlung, 3. gefahr des Todes des Opfers in Kauf nehmend, eine Freiheitsstrafe von NICHT UNTER 5 JAHREN vor.

Verurteilt wurde der Täter zu 11,5 Jahren Freiheitsstrafe...

Allzuviele "mildernde Umstände" einschließlich "Migrantenbonus" scheinen da, was die "harten Fakten" angeht, also keine Rolle gespielt zu haben...

5,5 Jahre wären nach Recht und Gesetz also auch möglich gewesen. das Gericht hat sich aber, in meinen Augen, zurecht für eine wesentlich höhere Haftstrafe entschieden.

Also, was gibt's da eigentlich zu meckern, wenn man sich auf's tatsächlich Faktische bezieht ?
__________________
"Sex, Fußball und Saufen", wobei im höheren Lebensalter die "Kardinaltugenden" zwei und drei, im Leben eines Mannes immer mehr an Bedeutung gewinnen.

"Man sieht den Splitter im Auge des Anderen, aber nicht den Balken im Eigenen."

Dieses Zitat widme ich meinen besonderen "virtuellen Freunden" hier.