@Aligator
Da ist wieder das Problem mit den wirklichen Fakten:
Das StGB (§177) sieht in besonders schweren Fällen von Vergewaltigung, welche sich wie folgt definieren
1. Benutzung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges, 2. schwere körperliche Mißhandlung, 3. gefahr des Todes des Opfers in Kauf nehmend, eine Freiheitsstrafe von NICHT UNTER 5 JAHREN vor.
Verurteilt wurde der Täter zu 11,5 Jahren Freiheitsstrafe...
Allzuviele "mildernde Umstände" einschließlich "Migrantenbonus" scheinen da, was die "harten Fakten" angeht, also keine Rolle gespielt zu haben...
5,5 Jahre wären nach Recht und Gesetz also auch möglich gewesen. das Gericht hat sich aber, in meinen Augen, zurecht für eine wesentlich höhere Haftstrafe entschieden.
Also, was gibt's da eigentlich zu meckern, wenn man sich auf's tatsächlich Faktische bezieht ?
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