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Alt  11.05.2017, 09:45   # 605
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Ich halte es auch für einen Verstoß gegen Grundrechte, unerlaubt Türen aufzustoßen, wenn man dahinter keine Straftat vermutet, schon gar nicht, wenn man weiß, dass dahinter Menschen intimste Handlungen begehen.
Ich bin der Meinung, daß sich die Diskussion darüber nun in einem falschen Fahrwasser bewegt.
Warum wurde diese Vorschrift explizit in das Gesetz aufgenommen ?
Um es der Polizei zu erleichtern, Zutritt zu Zimmern zu haben?
Wohl kaum.

Die Vorschrift dient alleine dem Schutz der Dienstleisterinnen. Und zwar soll gewährleistet werden, daß bei Übergriffen schnellst möglich Hilfe zuteil werden kann bzw. die Möglichkeit der raschen Flucht aus dem Zimmer gegeben ist. Denn Übergriffe auf Dienstleisterinnen gab es in der Vergangenheit ja schon.

Was Polizeikontrollen anbelangt, so sind die rechtlichen Vorgaben klar geregelt. Und zwar nicht erst durch die Vorschriften im neuen Gesetzt, sondern bereits in der Vergangenheit.
In der Regel findet man die Rechtsgrundlage für eine Kontrolle im Polizeiaufgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Zumindest in Bayern ist dies so. Und zwar dann, wenn kein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt, der das Einschreiten bzw. Ermitteln der Beamten erforderlich macht. Denn in diesem Fall greifen die Vorschriften der StPO................

Art. 13 PAG – Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen

1.

zur Abwehr einer Gefahr,
2.

wenn die Person sich an einem Ort aufhält,
a)

von dem auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort
aa)

Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben,
bb)

sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen, oder
cc)

sich Straftäter verbergen, oder
b)

an dem Personen der Prostitution nachgehen, oder....................
https://www.sueddeutsche.de/bayern/ge...icht-1.1353472.

Im Rahmen dieser Vorschrift ist aber bei der Durchführung auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beim Einschreiten zu berücksichtigen.

Daher sollte man nicht davon ausgehen, daß eine Kontrolle so verläuft, daß Türen eingetreten werden etc.

Was die Personalienfeststellung anbelangt, so ist diese auch entsprechend geregelt.
Diese ist durch die genannte Vorschrift ebenfalls abgedeckt.

nach dem
warum, folgende Antwort bekam.. Ich könnte ja der Zuhälter der
DL sein.
Daher ist diese Begründung des Beamten wahrscheinlich großer Schwachsinn.
In der Regel werden die erhobenen Personalien überprüft. Und zwar dahingehend, ob es sich um eine Person handelt, gegen die etwas vorliegt. Genau wie bei einer Verkehrskontrolle.
Diese Daten dürfen nicht gespeichert werden.

Woher weiß ich das?
Mein Mann war 28 Jahre u.a. als Kriminalbeamter bei der Bayer. Polizei.

Im übrigen, und da kann ich nur von unserem Hause sprechen, sind die geschilderten Szenarien noch nie bei uns vorgekommen.
Weder wurden Türen geöffnet, noch irgendwelche Gäste einer Kontrolle unterzogen.
Lediglich werden zeitweise die Ausweise der anwesenden Damen überprüft.
Und dies geschieht mit der gebotenen Diskretion und entsprechend anständig.

Ich denke, es kommt immer darauf an, wie man miteinander umgeht.
Daß es in anderen Häusern oder Bundesländern möglicherweise auch anders ablaufen kann, möchte ich nicht ausschließen. Ich glaube aber, daß es sich hier um Einzelfälle handelt.
Wir kennen eine solche Vorgehensweise jedenfalls nicht.

Außerdem glaube ich, wenn man die Tür nicht verschließen dürfte, würde im Gesetz stehen, die Tür darf nicht verschlossen werden und nicht Begriffe, die erst interpretiert werden müssen.
Was gibt es da zu interpretieren?
die Türen der einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume jederzeit von innen geöffnet werden können,
So steht es drin.

Eine Türe, die von innen abgeschlossen ist, kann nicht "jederzeit" von innen geöffnet werden.
Damit ist doch alles gesagt..................jedenfalls für mich.


Also............bitte den Ball "flach halten"!

LG Loreni

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Danke von