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Alt  06.08.2017, 11:39   # 407
Tinderello
 
Mitglied seit 02.12.2016

Beiträge: 68


Tinderello ist offline
Als Selbständiger Existenzgründer wirst du bei der Gesetzlichen KV ersteinmal geschätzt und ein Beitrag wird festgesetzt.
Zuerst fragen sie dich nach der Höhe deiner (erwarteten) Einkünfte aus dieser Tätigkeit...

Aber: ich weiß (von Anfragen von Steuerpflichtigen, die sich nach dem Verbleib ihres Steuerbescheides erkundigen) daß die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich Steuerbescheide anfordern um die Höhe der Beitragsbemessungsgrundlage überprüfen zu können! Und wenn man keinen Steuerbescheid vorlegen kann dann wird zunächst mal der Beitrag auf dem Schätzungsweg drastisch erhöht und wenn dann immer noch kein Steuerbescheid (ohne wirklich triftige Begründung vorgelegt wird) dann schmeissen sie einen auch raus...

Uns was die Pflicht zur Einzelaufzeichnung der täglichen Einnahmen betrifft: siehe meine Posts #493 und 504
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Danke von