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Alt  21.09.2015, 23:47   # 4
Gulman
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Gulman ist offline
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

(siehe https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html)

Wenn ich mich recht erinnere, Aligator, bist du Pole bzw. polnischer Immigrant. Falls ich mir das aus dem Pegida-Thread falsch gemerkt haben sollte: sorry.
Jedenfalls scheinst du unser (deutsches) Grundgesetz nicht zu kennen. Arttikel 4 gehört zur Präambel, also zu dem Bereich des Grundgesetzes, der auch nicht durch das Parlament geändert werden kann. Insofern muss ich dir (für dich leider) mitteilen, dass du den Islam bei uns in Deutschland nicht verbieten lassen kannst.

Die Umfrage ist obsolet. Falls dich das GG zu sehr nervt, wirst du wohl in ein anderes Land weiterziehen müssen.
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Manch einer, der vor der Versuchung flieht, hofft doch heimlich, dass sie ihn einholt.

(Giovanni Guareschi)

Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat.

(Giovanni Boccaccio)
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