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Alt  06.08.2017, 09:50   # 405
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Lady, erst einmal, ich will dir doch gar nichts. Ich weise dich nur darauf hin, dass es Probleme geben wird, wenn du nicht aufzeichnest und gegenüber Gewerbetreibenden (Vermieter) ohne Belege arbeitest.
Ich habe weiter darauf hingewiesen, dass sich die Situation auf Wohnungsprostitution massiv ändern wird. Was bislang ok war, hat seit dem 01.07. seine Rechtsgrundlage vorloren.

darum gibt es bei manchen eine pauschalsteuer!
Es gibt auch in diesem Bereich in den Ländern keine Pauschalsteuer. Das Düsseldorfer Verfahren, welches übrigens nicht überall zugelassen ist, regelt eine Steuervorauszahlung, mehr nicht.
Das dass oft de facto als pauschale Steuerzahlung angesehen wird ist richtig, aber da hat man keine Rechtssicherheit. Wenn die Behörden jemanden auf dem Kieker haben, ist sie dran. Wetten dass ?
https://berufsverband-sexarbeit.de/d...fer-verfahren/
Wenn du am Düsseldorfer Verfahren teilnimmst und dein Betreiber das Geld dafür bei dir einsammelt, lasse dir auf jeden Fall eine Quittung über das bezahlte Geld ausstellen (Mit Betrag, den du gezahlt hast Datum, Namen, Ort und Steuersammelnummer des Arbeitsplatzes) und hebe die Quittungen gut auf – ohne sie kannst du dir die bereits gezahlten Steuern in der Steuererklärung nicht anrechnen lassen!

wenn es hart auf hart kommt, kann ich dem finanzamt sagen das ich für 5 euro bumse...es soll mir das gegenteil beweisen!
Lady, von Steuerrecht hast du keine Ahnung.
Das Finanzamt muss dir gar nichts beweisen. DU musst nachweisen, wie deine Einnahmen sind, sonst wirst du geschätzt, die machen sich das einfach.
Bsp: 200 Tage, à 5 Kunden = 500€ = 100.000 € pro Jahr. Das wars.
weil selbst den kondomverbrauch kann man nicht korrekt bescheinigen...
Du kannst aber die Rechnung für den Kauf der Kondome vorlegen.
Wenn du dann angibst, du hattest nur 50 Kunden aber 1000 Kondome verbraucht, gibt es Probleme.

Die einzigen Frauen die keine Erlaubnispflicht für ein Prostitutionsbetrieb brauchen, sind die die in ihrer Eigentumswohnung alleine den Beruf nachgehen.
Falsch: Eigentumswohnung heißt, die Wohnung muss ihr gehören. Niemand muss dafür eine Wohnung besitzen.
Eine Frau, die eine Wohnung alleine mietet und dort allein tätig ist, braucht keine Genehmigung dafür. Ist eine zweite Frau dort tätig, wird es automatisch zum Bordell, eine Genehmigung wird nötig und eine ist zwnagsläufig die Betreiberin.

NEEEEIIIIIN ich muss GAAAAARNICHTS bei meiner steuer detailiert angeben, so wie viele andere mädels auch!!! weil man mit "manchen" finanzämtern, zum beispiel in hannover das anders regelt!!!
Lady, das Steuerrecht gilt für alle in diesem Land auch für Prostituierte: https://www.jurion.de/news/357281/FG...-Prostitution/
Für jeden Selbständigen gilt die Aufzeichnungspflicht und jeder Gewerbetreibende wäre dumm, wenn er ohne Belege arbeitet. Wie soll den ein Gewerbetreibender seine Einnahmen darstellen, wenn er keine Belege hat. Dann wird er geschätzt. Das ist Harakiri !! Lies hier: https://www.wiwo.de/downloads/9457448...on%20%28PDF%29
Interessant ist die Umsatzhöhe, die man Prostituierten unterstellt. (Seite 8, Pkt. 3.1.3)

Ich habe mich vor ein paar Monaten dazu mit einem Club-Betreiber in Hannover intensiv ausgetauscht, der Besuch vom Finanzamt hatte. Die Ämter machen schon sehr klare Vorgaben, was ihn dazu bewegt hat, alles zu dokumentieren und zwar jeden Scheiß, damit man ihm nicht an die Karre pissen kann. Getränke, Kondome, Übernachtung usw.

Nö das stimmt nicht. So etwas spielt nur bei den privaten eine Rolle. Bei den gesetzlichen ist das Einkommen entscheidend für die Höhe.
Teilweise richtig. Als Selbständiger Existenzgründer wirst du bei der Gesetzlichen KV ersteinmal geschätzt und ein Beitrag wird festgesetzt.
Beiträge: https://www.tk.de/tk/versicherung-un...aendige/816164

Der Mindestbeitrag ergibt sich aus der "Mindesteinnahme". Das ist das Einkommen, das der Beitragsberechnung mindestens zugrunde gelegt wird - selbst wenn Sie weniger oder gar kein Einkommen haben. Für Selbstständige liegt die "Mindesteinnahme" bei 2.231,25 Euro im Monat.

Mindestbeitrag pro Monat ab 2017 Selbstständige
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld =348,07 €*
Pflegeversicherung=56,90 €
Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren=5,58 €


d.h. ca. 410€ werden mindestens pro Monat fällig.

Die TK berechnet Ihre Beiträge in diesem Fall vorläufig. Wenn später Ihr Einkommenssteuerbescheid vorliegt, ermittelt sie die Beiträge endgültig.
Verdienst du mehr als derzeit 4.350 Euro im Monat gelten die normalen Sätze:
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld= 678,60 € *
Pflegeversicherung=110,93 €
Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren=10,87 €

d.h.: ca 800 € pro Monat und das ist eine Menge Geld.

Aber: alles vorausgesetzt, die Kasse versichert dich überhaupt als Prostituierte, das muss sie nämlich nicht.
Gibst du an du machst Massagen, verlierst du unter Umständen den Versicherungsschutz.

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