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Alt  27.08.2017, 12:45   # 3023
andie37
Ich esse gerne Gulasch
 
Mitglied seit 31.08.2010

Beiträge: 659


andie37 ist offline
Die Ausgabe eines Gutscheins gegen einen Geldbetrag ist umsatzsteuerlich eigentlich noch kein Leistungstausch, daher auch schwer zu buchen.
So schwer ist das nicht zu buchen. Es gibt da in den Kontenrahmen (SKR 03, 04)
das Konto "Ausgegebene Gutscheine". Dieses Konto ist nicht mit einem Steuerschlüssel hinterlegt.

Mann, oder Frau, bucht also
"Kasse an ausgegebene Gutscheine"
und bei der Einlösung
"Ausgegebene Gutscheine an Erlöse"

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Danke von