Danke für deine Ausführungen Loreni.
Gab es denn bei der Diskussion auch Gespräche darüber, wie sich das Baurecht auswirkt. Denn es nützt ja nichts wenn man z.B. als Betreiber alle Kriterien des ProstSchG erfüllt und die Verwaltung dann mit dem Baurecht kommt. Gilt das ProstSchG als lex specialis? Gab es dazu Äußerungen?
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