da war halt nix dran...
bitte vor der einstufung des urteils als "mild" lesen, was von den tatvorwürfen erstmal in der presse, danach in der anklageschrift und schließlich in der urteilsbegründung sich wiederfindet.
wenn nur die hälfte von dem, was ausgangs behauptet wurde, bewiesen worden wäre, hätte der hauptangeklagte locker 5 jahre gekriegt
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