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Alt  05.07.2017, 17:02   # 342
maexxx
 
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Mitglied seit 23.08.2011

Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
Ein bisschen Wortdefinition

"§32 ... haben Sorge zu tragen ..."


bedeutet eigentlich soviel wie "sich bemühen".



Mal weiter gedacht ....

Ich bringe ein Kondom mit, ich sage der DL sie hätte dieses unbedingt zu verwenden. Sie will aber nicht, weil ..., oder entfernt es unbemerkt ...
Ich habe Sorge getragen, die DL ...


Dazu wäre eine Urteilsbegründung spannend.

Wer ist jetzt der Schuldige und kann belangt werden?
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Danke von