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Alt  03.07.2017, 11:40   # 330
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Es geht hier nicht um die "Einzelperson" Papier und dessen Meinung.
Wir sprechen hier vom Bundesverfassungsgericht. Und dies entscheidet mehrheitlich in einer Kammer:
Die Meinungen von Gerichten zu bestimmten Themen unterliegen dem gesellschaftlichem Wandel.
Diese Entscheidung (BVerfGE 105, 313 ) ist aus dem Jahr 2002 und wird sicher heute nicht mehr so entschieden. Seitdem hat sich extrem viel verändert. Im GG steht dazu jedenfalls nichts.

Es ist mir schleierhaft, warum diese hochbezahlten Politprofis sich einfach über eine solche Hürde hinwegsetzen, ohne dies vorher zu prüfen.
Denk mal an das Betreuungsgeld, das war auch so eine Nummer, abgewiesen wegen Nichtszuständigkeit des Bundes.
Das Verfassungsgericht hat unlängst erklärt, dass es wenig Interesse daran hat, dauern irgendwelche Gesetze zurückzuweisen, die der Bundestag verabschiedet und hat eine intensivere rechtliche Prüfung angemahnt.
Warum tun die Parteien sowas also trotzdem ? Sie nutzen das als politisches Mittel.
D.h.: sie können dann sagen: wir wollten das ja so, aber das böse Verfassungsgericht hat uns ja nicht gelassen.

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Danke von