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Alt  24.01.2016, 23:24   # 3
francoise
 
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Beiträge: 476


francoise ist offline
Das stimmt. Mit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 01.01.2001 wurde die Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung durch das Gesundheitsamt, damit der sogenannte "Bockschein" abgeschafft. Grund war die geringe Wirksamkeit dieser aufwendigen Maßnahme. Es wurden nur wenige Ansteckungen festgestellt.

"Bockschein" hieß das Dokument nicht, weil man damit auf Hurenböcke losgehen konnte, sondern wegen des gynäkologischen Stuhls, auch "Bock" genannt.

Die freiwillige Untersuchung wird, soweit ich das beurteilen kann, durchaus gut in Anspruch genommen.
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