P.S. Übrigens gilt das mit den Urheber- und Persönlichkeitsrechten auch für Avatare!
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theoretisch hast du vielleicht recht, praktisch läuft´s im internet aber anders......
Ihre Persönlichkeitsrechte reichen vollkommen aus, um einen sehr teuren Prozess anzuleiern, wenn Fotos nicht augenblicklich auf ihr Verlangen entfernt werden.
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was wir auch immer gerne machen, wenn SIE bzw. der Copyrightinhaber es verlangt (und nicht irgendwer) - kommt ja auch oft vor dass das girl aufgehört hat und nunmehr zivil unterwegs ist oder sogar geheiratet hat usw.... aber zu 99% sind die girls ja froh dass über sie geschrieben wird...... und die restl. 1% konnte unser panamesischer anwalt ernesto noch immer befriedigen...