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Alt  22.06.2017, 19:00   # 181
wüstenwind
 
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Mitglied seit 04.02.2015

Beiträge: 3.770


wüstenwind ist offline
@michael120
Der Frage nachzugehen, ob dieser Nachweis mit der heimlichen Videoaufnahme geführt werden kann/darf, würde jetzt hier sicher zu weit gehen.
Das war ja auch nicht der Hauptgedanke meines Beitrags - das habt Ihr etwas hochgeschaukelt.

Es ging zunächst mal ob das Prostituiertenschutzgesetz die Freier bestraft und zusätzlich in Bayern die BHV die Prostituierten.
Und für beide Bestrafungsziele muss es im Grunde einen "Beweis" geben. Aber da drehen wir uns letztlich ein wenig im Kreis, denn die Diskussion wird schon seit der Einführung der BHV geführt. Was aber qualitativ neu ist:
Was sich mit Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes ändert ist m.E. dass die Polizei viel einfacher in irgendwelche Wohnungen platzen darf (zumindest so lange wie das nicht von Gerichten kassiert wird)

Die Implikationen des Prostituiertenschutzgesetzes auf die Freier erschöpfen sich doch weitgehend auf die Kondomgeschichte. Strafen für Freier wegen Sex mit Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution ist im Gesetz anders als mal diskutiert doch ziemlich unter die Räder gekommen. Oder liege ich da falsch.
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