Nicht viel Neues, aber etwas Hintergrundinformationen:
Stuttgarter Zeitung (nicht Stuttgarter Nachrichten) von 28. August 2015
Er hatte die damals 18 und 19 Jahre alten Opfer .... zwar nicht direkt dazu gezwungen. Strafrechtlich reicht es aber, Frauen auch mit subtileren Methoden dazu zu bewegen, dem Sexgeschäft gegen deren eigentlichen Willen nachzugehen, um sie auszunutzen.
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Nun sind die harten Haftstrafen gegen die zwei Frauen besser zu verstehen:
Belastend waren dabei unter anderen die Ergebnisse der Auswertung von abgehörten Telefongesprächen und von Chat-Protokollen der Frau im Internet. Demnach führte die Frau die beiden Opfer ins Rotlichtmilieu ein und überwachte sie.
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Eine weitere Komplizin .... hatte sich wie ihre 27 Jahre alte Komplizin darum gekümmert, dass eines der beiden Opfer bei der Sache blieb.
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Die Opfer wohnten bei den 25 und 27 Jahre alten Dirnen, die die jungen Frauen in die Bordelle einführten und ihnen als vermeintliche Freundinnen im Alltag halfen.
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Wohl separate Ermittlungen:
Nach dem Urteil vom Freitag stehen vermutlich weitere Prozesse an, in denen sich andere Personen aus dem Umfeld des Großbordells verantworten müssen.
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