dass ihr ein "Bleistift" bei der Wahl ausgehändigt wurde, und da sind zumindest hier nur dokumentenechte Kugelschreiber zugelassen.
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Wenn man keine Ahnung hat, dann erfindet man halt irgendetwas.
Schreibstift in der Wahlkabine
Gemäß § 50 Absatz 2 Bundeswahlordnung soll in der Wahlzelle ein Schreibstift bereitliegen. Als Schreibstifte im Sinne des Wahlrechts gelten Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und ähnliche.
Eine Verletzung der Grundsätze des Wahlrechts ist dadurch nicht zu befürchten. Die einzelnen Wahlvorstände sind mit Mitgliedern der verschiedensten Parteien besetzt und die Auszählung der abgegebenen Stimmen ist öffentlich, so dass eine Manipulation durch Dritte ausgeschlossen ist.
Bestehen bei Wahlberechtigten dennoch Bedenken, so spricht nichts gegen die Benutzung eines eigenen, mitgebrachten Schreibstiftes, etwa eines Kugelschreibers.
Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl:
§ 50 Abs. 2 BWO
Europawahl:
§ 4 EuWG i. V. m. § 50 Abs. 2 BWO
Stand: 1. August 2015
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https://www.bundeswahlleiter.de/serv...ahlkabine.html
@Vampirlady wenn du den Wahlhelfern nicht traust, hält dich niemand davon ab, der Auszählung selbst persönlich beizuwohnen, oder dich sogar selbst bereitzuerklären, EHRENAMTLICH diesen Job zu übernehmen.
Das wäre aber vermutlich zu einfach, denn dann könnte man nicht mehr so schön über DIE schimpfen.