@thrill7
Geil, dein erster Beitrag hier und du laberst nur Müll.
Keiner wird sich von irgendeinem Gesetz vorschreiben lassen, wie er zu ficken hat.
Das liegt nicht in der Kompetenz eines Staates.
Aber dieses Gesetz existiert nunmal und verbietet das Bewerben von Sex mit schwangeren Prostituierten.
Die Behörden sind ja auch nicht blöde und da dies ein öffentliches Forum ist können sie hier mitlesen.
ProstSchG §32 Abs. 3
Es ist verboten, durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben [...]
unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit Schwangeren, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt.
Daher mein Vorschlag zur Güte, diesen Thread in eine geschlossene Nutzergruppe zu verschieben, zu der nur Mitglieder mit XY Beiträgen Zutritt haben.
Das hält auch die Schmarotzer fern die hier nur mitlesen, keine Berichte schreiben und grenzdebil rumpöbeln.
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"Ipsa scientia potestas est"
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