Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt  04.04.2014, 18:42   # 3
Domainator
 
Benutzerbild von Domainator
 
Mitglied seit 29.08.2002

Beiträge: 1.638


Domainator ist offline
Da musst Du Dich aber sehr beeilen...

"Freier machen sich nach geltendem Recht strafbar, wenn die sich prostituierte Person unter 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter ist. Einvernehmliche, bezahlte sexuelle Kontakte mit weiblichen und männlichen Minderjährigen, die älter als 16 Jahre alt und damit sexuell mündig sind, sind heute hingegen nicht strafbar. ...
...Wer künftig die sexuellen Dienste Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Die Minderjährigen selber bleiben straflos. Das Gesetz soll gemäss Mitteilung des Bundes per 1. Juli 2014 in Kraft treten."
Quelle: https://www.cvp.ch/newsfilter/nationa...aft/?tx_ttnews[day]=11&cHash=179d0eb893c88a221a5a016a96eabffa

Du wirst trotzdem nichts finden bei Deiner Suche. Selbst in selbst ernannten "Lolita-" oder "Teenie-"-Schuppen sind die Damen inzwischen über 18.

Du kannst ja mal berichten, ob Du "erfolgreich" warst.
__________________

>>> Die 3 Stufen des weiblichen Vermögenserwerbs. Seins -> Unser -> Meins! <<<


"Ich stelle fest, dass die Pornographie als konkretes Werk meine Sicht der Dinge radikal verändert hat."

Schüler-Antwort im französischen "Bac", dem Baccalauréat, dem französischen Pendant zum deutschen Abitur.
Antwort erstellen