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Alt  27.09.2010, 21:27   # 13
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Um etwaigen weiteren Vermutungen, was ich wirklich bin, hoffentlich wirksam entgegen zu treten - wäre ich Anwalt, wartete ich eine Gelegenheit ab und präsentierte ohne Vorwarnung meine Rechnung.

Nein, ich bin Fotograf, der sich vor Jahren über einen Spezialanwalt des AGD (Alliance of German Designers) zu diesem Thema intensiv beraten lies, da ich selbst nur ganz knapp einer teuren Klage entkommen war.

Einer meiner Kunden, nahm Anstoß daran, dass ich gelungene Fotos, die ich von ihm machte, zur Ansicht anderen Kunden zeigte. Wenn wir uns nicht geeinigt hätten, wäre es teuer geworden - Entschädigung, Anwälte + Gerichtskosten.

Seither lasse ich mir eine widerrufliche Dekoerlaubnis von den Kunden unterschreiben, dessen Foto ich für Eigenwerbung nutzen möchte.

Um es kurz zu machen. Die Urheberrechte beinhalten zwar sämtliche Verwertungsrechte, doch können diese durch die übergeordneten Persönlichkeitsrechte gebrochen werden.

Übrigens sind die meisten Model-Releases anfechtbar, auch die der MK.

Das Praxis und Rechtstheorie auseinander klaffen, hat unterschiedliche Gründe. Unwissenheit ist nur eine. Auch rechnerische spielen eine Rolle. Was nutz mir ein Titel, wenn der/die Beklagte nicht zahlen "kann"?
Die Größe und Art einer Datei spielt lediglich, wenn überhaupt, für die Entschädigungsbemessung eine Rolle, ansonsten ist es vollkommen irrelevant.

Mein Hinweis galt auch nur für den Fall, dass man im Einzelfall "Hin-und-Her-Überlegen" will. Rechtlich ist die Sache glasklar. Ein "Fingerschnipp" seitens der Dame reicht und man tut gut daran, die Bilder heraus zu nehmen. In 99,99999% der Fälle mag es gut gehen, doch können 0,00001% der Fälle teuer werden.

Wünsche allen weiterhin folgenloses Vergnügen ;-)
Scaramouche
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Danke von