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Alt  11.04.2017, 05:59   # 422
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Werde morgen mal zur Polizei gehen und mich erkundigen, wie da die rechtliche Lage ist.
Die Rechtliche Lage kann ich dir in etwa auch sagen, sicher besser als ein Polizist der mit so speziellen Sachen selten bis nie zu tun haben wird bzw. nie den Ausgang erfährt, nur weil er mal eine Anzeige dazu tipseln muss.

Du brauchst erstmal zwingend einen Nachweis, daß das Geld geflossen ist. Einen Vertrag zwischen euch wird es nicht geben, wie auch keine ausgestellte Quittung von ihr, letzteres wäre eh nutzlos und das Erste auch nur hilfreich.
Du brauchst also irdendeinen Beleg von der Bank oder von Western Union oder wo und wie auch immer du es ihr zukommen hast lassen. Das MUSST du haben, ohne dem geht garnix.
Damit marschierst du zu einem Rechtsanwalt, am besten zu einem der für solche Sachen spezialisiert ist, dazu darfst du selber gerne googeln ;-)

Sollte deine "Geschichte" glaubhaft sein bzw. du es mit den entsprechenden SMS beweisen kannst und vor Gericht sie dann ggf. zur Rückzahlung verurteilt wird, ist das auch nur der Erste Schritt, da sie keine Deutsche ist.

Ob der 2. Schritt nun auch in Rumänien gilt weiß ich nicht, in Ungarn tut er es.
Ungarn hat seit ein paar Jahren mit Deutschland ein Abkommen, daß die Zivilklagen auch in Ungarn anerkannt werden.
Dazu musst du aber erst in Deutschland die Klage gewinnen, dann nach Ungarn marschieren und dort wieder von einem Gericht die Richtigkeit des Urteils bestätigen lassen, was nur eine Formsache ist soweit ich weiß.
Ob das nun auch für Rumänien gilt, darfst du auch gerne selber googeln oder einen Rechtsanwalt befragen ;-)

Dann stellt sich aber auch die Frage ob der Gerichtsvollzieher dort etwas eintreiben kann...
Evtl. könnte auch das deutsche Urteil hier vollstreckt werden, aber ich glaube kaum, daß ein Gerichtsvollzieher sich jeden "Tag" um 4:00 vors Heaven stellt und auf sie wartet selbst wenn, hat sie nur einmal Geld dabei...

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