Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt  07.04.2017, 10:41   # 81
glücksbringer1959
 
Mitglied seit 18.11.2013

Beiträge: 1.051


glücksbringer1959 ist offline
Ich kann der Diskussion in diesem Thread schon eine ganze Weile nicht mehr folgen. Das ist mir alles zu weit hergeholt und geht meiner Meinung nach am eigentlichen Thema vorbei.

Es geht doch um die Frage, ob man mit einem Besuch bei einer Hure etwas Verwerfliches tut.
Das tut man dann, wenn man Zwangsprostituierte besucht. Aber nicht immer kann man das erkennen.
Wenn eine Hure diesen Job freiwillig macht, also freiwillig eine Dienstleistung anbietet, warum soll man die dann nicht in Anspruch nehmen? Der Bedarf ist zigtausenfach vorhanden. Also wird diese Dienstleistung angeboten. Warum auch nicht.
Das Prostitutionsgesetz von Anfang des Jahrtausends war ein echter Fortschritt. Prostitution raus aus der Illegalität. Ansprüch auf Krankenversicherung, Anerkennung als Beruf usw.
Die Hoffnung, dass damit sozialversicherungspflichtige Jobs entstehen würden, hat sich allerdings zerschlagen. Sämtliche Risiken, die ein Beruf so mit sich bringt, liegen ausschließlich auf Seiten der Dienstleisterin. Das kann man bedauern, aber wer etwas anders erhofft hat, war wohl ein wenig naiv.
Aber zurück zum eigentlichen Thema: Ich kann nichts verwerfliches darin entdecken, die Dienstleistung einer Hure gegen angemessene Bezahlung in Anspruch zu nehmen.
Da bietet das neue Prostituitionsgesetz, das im Sommer verabschiedet werden soll, sogar ein paar Vorteile. Verbot von Flatratepuffs (unwürdige Arbeitsbedingungen und miserable Bezahlung) ist sicher positiv. Ansonsten sehe ich das neue Gesetz kaum als Verbesserung an. Aber das ist ein anders Thema.
Bleibt das leidige Thema Zwangsprostitution, die es leider immer noch gibt. Es gibt Indizien, die drauf hinweisen und somit hat man die Möglichkeit, sich davon fernzuhalten. Aber wissen kann man es letztlich nie genau. Aber hier gibt es gesetztliche Regelungen. Es ist also justitiabel. Und wie immer im Leben: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und der Nachweis muss erbracht werden. Wie in jedem anderen Fall vor Gericht ebenfalls. Eine Umkehrung der Beweispflicht wäre eine schwere Verletzung des Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo".
Das mag jetzt mitleidlos klingen. Aber so ist nun man die Welt. Wir werden sie mit Idealismus allein nicht ändern können und das neue Prostitutionsgesetz hilft den Frauen auch nur bedingt. In vielen Dingen ist es wohl auch eher ein Rückschritt. Aber das ist auch ein anderes Thema.
Ich bleibe dabei. Ein Besuch bei einer Hure ist eine gegenseitige Willenserklärung: Sex gegen Geld. Mehr nicht.

My 2 Cent

Antwort erstellen         
Danke von