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Alt  14.06.2017, 16:22   # 3460
maexxx
 
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Mitglied seit 23.08.2011

Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
@yoss
Der andere geistige Höhenflieger in diesem Forum erhebt seine bedeutsame Stimme.
Danke für das Kompliment. Und obwohl ich mich zugegebenermaßen nicht so gut mit Hartz IV auskenne, erteile ich Dir hiermit gleich den nächsten Nachhilfeunterricht.

@yoss
Kinder bis 18, und davon haben viele Türken nicht zu wenige, werden über die Familie mitversorgt.
Das Alg II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Nicht erwerbsfähige Leistungsbedürftige erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft (siehe die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in Deutschland) mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt.
Die Personen in Bedarfsgemeinschaften (Leistungsempfänger des Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld) werden umgangssprachlich oft als Hartz-IV-Empfänger bezeichnet.