Verfolgt werden nur die Masseusen
@ frankie
Im Prinzip hast Du Recht. Da aber nur die Anbieterinnen sexueller Dienstleistungen im Sperrbezirk verfolgt werden, geht der Kunde kein Risiko ein. Er muss gegebenenfalls nur als Zeuge gegen die Masseuse aussagen.
Was als sexuelle Dienstleistung gilt, z.B. das Berühren einer weiblichen Brust gegen Entgelt, definieren die Strafverfolgungsbehörden in eigener Machtvollkommenheit.
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Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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