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Gesetz


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südtirol85 16.02.2017 07:23

Gesetz
 
Hallo Freunde,

Einige von euch wird das sicherlich auch interessieren. Machen wir uns eigentlich vor dem Gesetz strafbar wenn wir eine Dame besuchen bzw. was kann uns passieren wenn die Polizei jemanden erwischt? Der Straßenstrich ist ja "verboten", was aber ist wenn ich eine Dame in einer Wohung besuche?

Danke für die Infos
Hallo66 16.02.2017 09:15

Gesetzliche Lage Prostitution
 
Hallo südtirol85,
wenn du eine Escort in einer Wohnung besuchst, machst weder du dich, noch die Escort strafbar. In Italien ist nur die Förderung der Prostitution strafbar, 2 Beispiele: Ein Zuhälter macht sich strafbar und die Eröffnung eines Bordells ist illegal, denn in diesen 2 Fällen verdienen andere Personen Geld mit der Förderung der Prostitution. Wenn aber eine Escort alleine arbeitet, dann macht sie sich höchstens für Steuerhinterziehung strafbar, aber wie ihr das nachgewiesen werden kann, ist wieder eine andere Sache. Du machst die auf jeden Fall in keinster Weise strafbar.
free5737 17.02.2017 00:41

gesetz
 
Hoi Hallo66,
Zuhaelterei (sfruttamento della prostituzione laut codice penale) ist wenn man direkt Geld durch die Prostitution anderer Personen verdient und wird hart bestraft.
Die Foerderung (favoreggiamento) ist ein weitlaeufiger Strafbestand und kann auch mit Gefängniss enden.
Beispiele:
- Man bring einer Escortdame z.B. eine Packung Kondome fuer ihre Arbeit mit und unterstuetzt sie dadurch direkt in der Ausuebung ihrer Arbeit, bis zu 2 Jahre Knast
- Man bringt eine Strassennutte mit dem eigenen Auto an Ihren Arbeitsplatz.
-alle Tätigkeiten die einer Dame bei Ihrer Arbeit helfen sind im Prinzip strafbar auch wenn man dadurch selbst nichts verdient.
Internetportale oder Zeitungen mit Sitz in Italien, in denen Damen inserieren, schuetzen sich meist dadurch dass keine sexuellen Dienstleistungen angeboten werden duerfen....
Der reiner Kunde macht sich jedoch nur dann strafbar wenn die Dame minderjährig ist.... wobei Ihm fuer eine Verurteilung nachgewiesen werden muss dass er dies auch wusste. Bei einer geschminkten 17 jährigen ist es ja nicht offensichtlich.
Den Strassenstrich aufzusuchen ist nicht verboten, wird jedoch gerne von der jeweiligen Gemeindeverwaltung behindert.. in Bozen wurde ein Halteverbot in der betreffenden Zone eingefuert...man bekommt also eine Verkehrsstrafe aufgrund eines Halteverbotes....formal rechtlich nicht wegen der Nutte...
Strassenstrich:Man kann jedoch wegen obzoener Handlungen in der Offentlichkeit angezeigt werden, wenn man z.B. auf einem oeffentlichen Parkplatz mit einer Nutte beim Verrichten im Auto erwischt wird...
komplizierte Gesetzeslage.. Italien eben
Hallo66 17.02.2017 09:21

Hallo free5737, super deine ausführliche und klare Schilderung der gesetzlichen Lage in Italien.

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