|
Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG - die Fakten
So heißt es nämlich.
Oder mit vollem Namen "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" vom 21.10.2016, veröffentlicht am 27.10.2016. Das Gesetz gilt in Stufen ab 28.10.2016: Artikel 1 §36 "Verordnungsermächtigung" (wichtig für die Behörden) ab 1.7.2017: generell (wichtig für Huren, Betreiber, Freier) (Es gibt aber teilweise eine Übergangsfrist bis Ende 2017.) Dieses Gesetz ersetzt NICHT das bisherige Prostitutionsgesetz - sondern ergänzt es. Der amtliche veröffentlichte Gesetzestext (also kein Entwurf sondern die dann gültige Version) https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start....bl116s2372.pdf |
Huren sollen mit diesem Gesetz nicht nur geschützt werden sondern viele sollen wohl auch auf den Pfad der steuerlichen Tugend zurückgeführt werden.
Denn Huren müssen sich gem. §3 vor Beginn der Tätigkeit anmelden und erhalten eine Anmeldebescheinigung mit Lichtbild - für viele möglicherweise eine Art "Hurenstern" (in Anlehnung an die deutsche Vergangenheit) da dies bedeutende Auswirkungen auf das weitere Privatleben und Berufsleben haben könnte. Die Anmeldebescheinigung selbst gibt es auch in einer anonymisierten Variante "Aliasbescheinigung" mit insbesondere dem gewählten Künstlernamen, Geburtsdatum sowie Nationalität. Das wäre eigentlich ideal, wenn Freier sich die Bescheinigung gleich zu Beginn zeigen lassen könnten und dann möglicherweise auf der "sicheren" Seite wären, dass sie nicht bei Minderjährigen oder Zwangsprostituierten landen. Damit wäre dann endlich auch geklärt, welcher in einer Region eindeutige Künstlername in LH-Berichten verwendet werden kann - und ob bei Alter und Herkunft in den Annoncen geschummelt wird. Gleichzeitig mit der Anmeldung (die auch eine Belehrung/Beratung enthält) geht nach §34 Abs. 8 auch eine Mitteilung an die Finanzbehörden. Meine Meinung: Sehr schade, dass man da nicht auf den bestehenden Möglichkeiten eines unverfänglicheren Gewerbescheins oder Sozialversicherungsausweises gesetzt hat, der mit sich herumgeführt werden muss. Und die Sitte hätte online abfragen können, ob es dazu jeweils eine gültige Anmeldung gibt. Und nach Erlöschen der Gültigkeit der Anmeldung wäre der Eintrag sofort oder wegen mir nach einer Frist entsprechend der Vorratsdatenspeicherung aus der Datenbank zu löschen gewesen. Die Mitteilung ans Finanzamt ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits vermutlich sehr ungeliebt. Die schützt aber zu einem gewissen Maße davor, dass in drei Jahren der Fiskus vollkommen unerwartet auf der Matte steht und dem/der Prostituierten ein Steuerstrafverfahren an den Hals hängt. |
Das Gesetz gibt es nicht nur als PDF sondern auch als HTML/Text-Version zum einfachen recherchieren und suchen im Text unter:
https://prostitution2017.de/schutzges...t-online-html/ |
Es ist eben alles so eine sache mit Gesetzen. Es gibt Hundertausende Gesetze und verordnungen. Wer kennt Sie alle ? Auch dieses Amtsdeutsch versteht ein normalbürger oft nur ansatzweise. Ich jedenfalls lerne dieses Gesetzt nicht auswendig um zu wissen was mir alles droht.Personen die sowas beschließen die Tragen in der Öffentlichkeit den Heiligenschein. Es wird wohl selten jemand davon im Bordell auf frischer tat dabei erwischt werden dass einzelne dieser Personen genauso Sündig sein können wie es Otto normalo ist. Aber halt hat man da nicht gerade wieder einem dabei erwischt der sich mit Kinderpornografie beschäftigt hat. Ich stehe dazu dass ich als normalo und für mich als Rentner und geschiedenr Singlel ist es die einzige Möglichkeit meine Sexuellen Bedürfnisse zu leben und die lasse ich mir nicht durch ständigen Gedanken ans neue Prostituionsgesetz nehmen. Gehe ich danach dürfte sich alle nur noch zuhause im stillen Kämmerlein einen von der Palme wedeln Es gibt ja auch genug Frauen die zwar keine Prostituierte sind aber auch gelegentliche Seitensprünge leisten.
|
@Langschwert
Hier soll es hauptsächlich um Fakten und deren Aufarbeitung gehen. Rumschwallen kannst Du in anderen Threads. |
Möchte man mir nun hier verbieten dazu meine Meinung zu sagen.? Ich schreibe hier aus meinem Bauchgefühl heraus. Ich bin weder Wissenschaftler noch Rechtsverdreher und beschäftige mich zwar mit diesem Gesetz und habe mich da auch in teilen eingelesen aber ich werde es nicht auswendig lernen.
Verjagen lassen möchte ich mich aber auch nicht denn außer dem Betreiber dieses forums hat niemand das Recht dazu denn ich bleibe immer Anständig und Höfflich zu anderen dabei. Bedenkt ich bin nur eine einfache Person und kann nicht wissen was Wüstenwind den von mir erwartet so das es ihm in den Kram passt. Es ist sowieso so, dass sich nicht viele damit beschäftigen. Da fällt mein Kommentar dazu nicht ins Gewicht |
Du sollst hier gerne über die Fakten schreiben. Sodass das hier ein wenig übersichtlich bleibt.
|
@ WüWi
Was die Meinungsfreiheit und das Rederecht betrifft hat er zweifelsohne recht :~62:
Damit der Thread aber nicht zu unübersichtlich wird, richtet doch dem Langschwertwedler einen ST zum ProstSchG ein :~333: |
@Testo
Auch Dein Beitrag war natürlich wichtig und bringt das Thema Prostituiertenschutzgesetz hinsichtlich der Fakten deutlich voran. |
Erläuterungen zum Gesetz
Kaufmich.com hat eine m.E. gute Zusammenfassung zum ProstSchG verlinkt, die ich hier weitergebe:
https://www.kaufmich.com/magazin/pros...tzgesetz-2017/ Einiges finde ich gut, wie z.B. die Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiber. Aber wer will die Hintermänner rausfiltern? Dass DL nicht mehr an ihrer Wirkungsstätte übernachten dürfen, sehe ich jetzt nicht gleich ein. Will man damit verhindern, dass Zwangsprostituierte rund um die Uhr eingesperrt werden? |
...
Müssen sich eigentlich die Frauen in Bayern jetzt nochmal neu Registrieren ? Weil irgendwie les ich das nicht heraus, die meisten in München sind ja schon bei der Polizei registriert.
Und die Polizei darf ja die Daten ans Finanzamt weiter geben... dass war doch schon vorher in München schon so. |
Der Link von Lustmolchcologne ist auch wenig wert, die Texte sind unsachlich und für Ausländerinnen kaum zu verstehen. Darüberhinaus aus eigener Sicht interpretiert und erinnert an Prosa und ist teilweise auch noch falsch. Im Übrigen bewirbt er seine eigene Seite, um sein Buch zu verkaufen. Er will sich als Berater verdingen und hat noch keinen Pauschalclub besucht. Toller Experte. Dieser Link ist besser und unkommerziell: https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/ |
Nehmen wir an, dass das Gesetz so in Kraft tritt, müssen sie sich neu registrieren, weil die bisherige Registrierung nicht nach dem Gesetzesstandard erfolgt ist. Darüberhinaus müssen an einer persönlichen "Gesundheitsberatung" teilnehmen (auf rumänisch wird es die sicher nicht geben :) LOL). |
Da die Gesundheitsberatung Teil des Gesetzes ist und das Verwaltungsverfahrensgesetz Anwendung findet, muss eine Übersetzung (Dolmetscher usw.) in der Sprache des Antragenden stattfinden.
Ja die Münchner Polizei hat schon Angst das sie aufgrund des Gesetzes ihre direkte Kontrolle die sie bisher innehat verliert. Also werden sie Druck ausüben, dass sich daran nichts ändert. Aber in vielen Ländern, Städte ist noch gar nicht klar wer überhaupt zuständig ist... |
|
Interessant
Da wird bei einem evtl. Einspruch wohl Bill Clinton als Zeuge benötigt werden. Interessant auch das Verbot für Werbung für schwangere DL. § 32.3.3 |
Wenn sagen wir mal 80% der Mädels aus dem Ausland kommen und deutsche Juristentexte nicht verstehen können, wird das ja ein einfacher Job :)
|
(Den Teil muss ich überlesen haben):~333: |
Laut des Münchners Gesundheitsausschusses soll die Gebühr für die Gesundheitsberatung 35 Euro kosten.
Ein Aids Schnelltest soll den SW dort auch "angeboten" werden (kann man ja wieder ohne sorgen AO vögeln :~15: ) wird wohl auch ca. 30 Euro kosten. Hinzu kommt noch die reine Anmeldegebühr, so dass SW in München wohl 100 Euro bezahlen müssen. SW unter 21 müssten dann wohl 200 Euro blechen. Damit macht sich die Stadt indirekt zum Zuhälter für den die Frauen anschaffen müssen. Es wird befürchtet das es bis zu 1 1/2 Jahre dauern kann bis die Frauen sich anmelden können! In Hamburg gibt es dagegen noch gar kein Konzept... |
mr.cock27: woher hast du die Infos, wo steht das ?
Nichts gegen dich aber ich halte die Infos für ziemlich unglaubwürdig, 100-200 € Anmeldegebühr sind viel zu viel. Die Gesundheitsberatung für 35 € ? wofür das dann ? |
https://www.prostituiertenschutzgese...tsausschusses/
Das mit AO war auch sarkastisch gemeint... Weiß nicht was an den langen Wartezeiten positiv sein soll, das kommt einen Berufsverbot gleich. Ebenso ist der Aidstest kritisch zu sehen, da aus einer Beratung eine Untersuchung durch die Hinertür wird. |
Danke für die Infos...
D.h. es wird eine Info auf Papier in mehreren Sprachen geben. Kosten, ca. 0,20 €. d.h. Bayern möchte gerne pro Fall € 34,80 verdienen. Klasse Deal, oder ?
|
Was ist eigentlich Prostitution? Der Verkauf sexueller Handlungen gegen Geld.
Aber was bedeutet das in der Praxis? Ist z.B. eine Tantra-Massage bereits Prostitution? Was, wenn ich mit einer Dame verabrede, dass ich sexuelle Handlungen von ihr gratis erhalt und dass sie von mir Geld bekommt dafür, dass sie mir die Tür öffnet oder dass ich bei ihr duschen darf? |
Ich gehe ja auch nie zu Prostituierten. Ich besuche nette Mädels, die in Pauschalclubs ihren Tag verbringen. Ich vertreibe mir die Zeit mit ihnen, gehe mit der einen oder anderen für Spaß aufs Zimmer. Ich bezahle sie auch gar nicht, ich zahle doch nur vorne Eintritt. Wer das Geld bekommt, weiß ich doch nicht. Auch das wird mir niemand glauben......:~333: |
soweit mir bekannt ist, fällt dieser Bereich dennoch unter die Regelung des neuen Gesetzes. Näheres wird definitiv bekannt, sobald die Durchführungsvorschriften mit Erläuterungen veröffentlicht werden.
|