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Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG - die Fakten


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wüstenwind 19.12.2016 17:11

Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG - die Fakten
 
So heißt es nämlich.

Oder mit vollem Namen
"Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" vom 21.10.2016, veröffentlicht am 27.10.2016.

Das Gesetz gilt in Stufen
ab 28.10.2016: Artikel 1 §36 "Verordnungsermächtigung" (wichtig für die Behörden)
ab 1.7.2017: generell (wichtig für Huren, Betreiber, Freier)
(Es gibt aber teilweise eine Übergangsfrist bis Ende 2017.)

Dieses Gesetz ersetzt NICHT das bisherige Prostitutionsgesetz - sondern ergänzt es.

Der amtliche veröffentlichte Gesetzestext (also kein Entwurf sondern die dann gültige Version)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start....bl116s2372.pdf
wüstenwind 19.12.2016 17:52

Huren sollen mit diesem Gesetz nicht nur geschützt werden sondern viele sollen wohl auch auf den Pfad der steuerlichen Tugend zurückgeführt werden.

Denn Huren müssen sich gem. §3 vor Beginn der Tätigkeit anmelden und erhalten eine Anmeldebescheinigung mit Lichtbild - für viele möglicherweise eine Art "Hurenstern" (in Anlehnung an die deutsche Vergangenheit) da dies bedeutende Auswirkungen auf das weitere Privatleben und Berufsleben haben könnte. Die Anmeldebescheinigung selbst gibt es auch in einer anonymisierten Variante "Aliasbescheinigung" mit insbesondere dem gewählten Künstlernamen, Geburtsdatum sowie Nationalität. Das wäre eigentlich ideal, wenn Freier sich die Bescheinigung gleich zu Beginn zeigen lassen könnten und dann möglicherweise auf der "sicheren" Seite wären, dass sie nicht bei Minderjährigen oder Zwangsprostituierten landen. Damit wäre dann endlich auch geklärt, welcher in einer Region eindeutige Künstlername in LH-Berichten verwendet werden kann - und ob bei Alter und Herkunft in den Annoncen geschummelt wird.

Gleichzeitig mit der Anmeldung (die auch eine Belehrung/Beratung enthält) geht nach §34 Abs. 8 auch eine Mitteilung an die Finanzbehörden.


Meine Meinung:
Sehr schade, dass man da nicht auf den bestehenden Möglichkeiten eines unverfänglicheren Gewerbescheins oder Sozialversicherungsausweises gesetzt hat, der mit sich herumgeführt werden muss. Und die Sitte hätte online abfragen können, ob es dazu jeweils eine gültige Anmeldung gibt. Und nach Erlöschen der Gültigkeit der Anmeldung wäre der Eintrag sofort oder wegen mir nach einer Frist entsprechend der Vorratsdatenspeicherung aus der Datenbank zu löschen gewesen.

Die Mitteilung ans Finanzamt ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits vermutlich sehr ungeliebt. Die schützt aber zu einem gewissen Maße davor, dass in drei Jahren der Fiskus vollkommen unerwartet auf der Matte steht und dem/der Prostituierten ein Steuerstrafverfahren an den Hals hängt.
lustmolchcologne 20.12.2016 10:12

Das Gesetz gibt es nicht nur als PDF sondern auch als HTML/Text-Version zum einfachen recherchieren und suchen im Text unter:

https://prostitution2017.de/schutzges...t-online-html/
Langschwert 20.12.2016 12:30

Es ist eben alles so eine sache mit Gesetzen. Es gibt Hundertausende Gesetze und verordnungen. Wer kennt Sie alle ? Auch dieses Amtsdeutsch versteht ein normalbürger oft nur ansatzweise. Ich jedenfalls lerne dieses Gesetzt nicht auswendig um zu wissen was mir alles droht.Personen die sowas beschließen die Tragen in der Öffentlichkeit den Heiligenschein. Es wird wohl selten jemand davon im Bordell auf frischer tat dabei erwischt werden dass einzelne dieser Personen genauso Sündig sein können wie es Otto normalo ist. Aber halt hat man da nicht gerade wieder einem dabei erwischt der sich mit Kinderpornografie beschäftigt hat. Ich stehe dazu dass ich als normalo und für mich als Rentner und geschiedenr Singlel ist es die einzige Möglichkeit meine Sexuellen Bedürfnisse zu leben und die lasse ich mir nicht durch ständigen Gedanken ans neue Prostituionsgesetz nehmen. Gehe ich danach dürfte sich alle nur noch zuhause im stillen Kämmerlein einen von der Palme wedeln Es gibt ja auch genug Frauen die zwar keine Prostituierte sind aber auch gelegentliche Seitensprünge leisten.
wüstenwind 20.12.2016 22:23

@Langschwert
Hier soll es hauptsächlich um Fakten und deren Aufarbeitung gehen.
Rumschwallen kannst Du in anderen Threads.
Langschwert 20.12.2016 22:40

Möchte man mir nun hier verbieten dazu meine Meinung zu sagen.? Ich schreibe hier aus meinem Bauchgefühl heraus. Ich bin weder Wissenschaftler noch Rechtsverdreher und beschäftige mich zwar mit diesem Gesetz und habe mich da auch in teilen eingelesen aber ich werde es nicht auswendig lernen.

Verjagen lassen möchte ich mich aber auch nicht denn außer dem Betreiber dieses forums hat niemand das Recht dazu denn ich bleibe immer Anständig und Höfflich zu anderen dabei.

Bedenkt ich bin nur eine einfache Person und kann nicht wissen was Wüstenwind den von mir erwartet so das es ihm in den Kram passt. Es ist sowieso so, dass sich nicht viele damit beschäftigen. Da fällt mein Kommentar dazu nicht ins Gewicht
wüstenwind 21.12.2016 21:34

Du sollst hier gerne über die Fakten schreiben. Sodass das hier ein wenig übersichtlich bleibt.
Testosteronicus 21.12.2016 22:47

@ WüWi
 
Was die Meinungsfreiheit und das Rederecht betrifft hat er zweifelsohne recht :~62:
Damit der Thread aber nicht zu unübersichtlich wird, richtet doch dem Langschwertwedler einen ST zum ProstSchG ein :~333:
wüstenwind 22.12.2016 11:52

@Testo
Auch Dein Beitrag war natürlich wichtig und bringt das Thema Prostituiertenschutzgesetz hinsichtlich der Fakten deutlich voran.
yossarian 18.01.2017 12:38

Erläuterungen zum Gesetz
 
Kaufmich.com hat eine m.E. gute Zusammenfassung zum ProstSchG verlinkt, die ich hier weitergebe:
https://www.kaufmich.com/magazin/pros...tzgesetz-2017/
Einiges finde ich gut, wie z.B. die Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiber. Aber wer will die Hintermänner rausfiltern?
Dass DL nicht mehr an ihrer Wirkungsstätte übernachten dürfen, sehe ich jetzt nicht gleich ein. Will man damit verhindern, dass Zwangsprostituierte rund um die Uhr eingesperrt werden?
XTX 18.01.2017 19:54

...
 
Müssen sich eigentlich die Frauen in Bayern jetzt nochmal neu Registrieren ? Weil irgendwie les ich das nicht heraus, die meisten in München sind ja schon bei der Polizei registriert.

Und die Polizei darf ja die Daten ans Finanzamt weiter geben... dass war doch schon vorher in München schon so.
LonelyJoe 18.01.2017 19:59


Kaufmich.com hat eine m.E. gute Zusammenfassung zum ProstSchG verlinkt
die Zusammenfassung ist nicht gut, sie ist sehr oberflächlich.

Der Link von Lustmolchcologne ist auch wenig wert, die Texte sind unsachlich und für Ausländerinnen kaum zu verstehen. Darüberhinaus aus eigener Sicht interpretiert und erinnert an Prosa und ist teilweise auch noch falsch. Im Übrigen bewirbt er seine eigene Seite, um sein Buch zu verkaufen. Er will sich als Berater verdingen und hat noch keinen Pauschalclub besucht. Toller Experte.

Dieser Link ist besser und unkommerziell: https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/
LonelyJoe 18.01.2017 20:03


Müssen sich eigentlich die Frauen in Bayern jetzt nochmal neu Registrieren ?
Erst einmal müssen sie gar nichts, weil das Gesetz noch nicht gilt. Es werden Klagen vorbereitet, warten wir es ab.

Nehmen wir an, dass das Gesetz so in Kraft tritt, müssen sie sich neu registrieren, weil die bisherige Registrierung nicht nach dem Gesetzesstandard erfolgt ist. Darüberhinaus müssen an einer persönlichen "Gesundheitsberatung" teilnehmen (auf rumänisch wird es die sicher nicht geben :) LOL).
mr.cock27 18.01.2017 20:39

Da die Gesundheitsberatung Teil des Gesetzes ist und das Verwaltungsverfahrensgesetz Anwendung findet, muss eine Übersetzung (Dolmetscher usw.) in der Sprache des Antragenden stattfinden.

Ja die Münchner Polizei hat schon Angst das sie aufgrund des Gesetzes ihre direkte Kontrolle die sie bisher innehat verliert. Also werden sie Druck
ausüben, dass sich daran nichts ändert. Aber in vielen Ländern, Städte ist noch gar nicht klar wer überhaupt zuständig ist...
Yannik 18.01.2017 21:38


Ja die Münchner Polizei hat schon Angst das sie aufgrund des Gesetzes ihre direkte Kontrolle die sie bisher innehat verliert. Also werden sie Druck
ausüben, dass sich daran nichts ändert.
Ich denke eher, dass die Polizei froh sein dürfte, zumindest die Überprüfungsarbeit von der Backe zu haben und nur noch bei Bedarf eingreifen muss, die haben momentan genug anderes zu tun.
yossarian 19.01.2017 04:55

Interessant
 

Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie
Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim
Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.
§ 32.1
Da wird bei einem evtl. Einspruch wohl Bill Clinton als Zeuge benötigt werden.

Interessant auch das Verbot für Werbung für schwangere DL. § 32.3.3
LonelyJoe 19.01.2017 08:36


Da die Gesundheitsberatung Teil des Gesetzes ist und das Verwaltungsverfahrensgesetz Anwendung findet, muss eine Übersetzung (Dolmetscher usw.) in der Sprache des Antragenden stattfinden.
Hab mal irgendwo gelesen, dass die Dokumente in verschiedenen Spachen vorhalten wollen, die sie dann einfach aushändigen und sich das durch die Dame als "gelesen und verstanden" abzeichnen lassen.
Wenn sagen wir mal 80% der Mädels aus dem Ausland kommen und deutsche Juristentexte nicht verstehen können, wird das ja ein einfacher Job :)


Ich denke eher, dass die Polizei froh sein dürfte, zumindest die Überprüfungsarbeit von der Backe zu haben und nur noch bei Bedarf eingreifen muss, die haben momentan genug anderes zu tun.
Die hatten schon immer Anderes oder Wichtigeres zutun, trotzdem war es ihnen lieber Huren und Freiern einen reinzuwürgen.
LonelyJoe 19.01.2017 08:37


zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
wir sind doch auch in der Prostitution "tätig". Inwieweit schützt uns das Gesetz ?
(Den Teil muss ich überlesen haben):~333:
mr.cock27 02.03.2017 19:15

Laut des Münchners Gesundheitsausschusses soll die Gebühr für die Gesundheitsberatung 35 Euro kosten.
Ein Aids Schnelltest soll den SW dort auch "angeboten" werden (kann man ja wieder ohne sorgen AO vögeln :~15: ) wird wohl auch ca. 30 Euro kosten. Hinzu kommt noch die reine Anmeldegebühr, so dass SW in München wohl 100 Euro bezahlen müssen. SW unter 21 müssten dann wohl 200 Euro blechen. Damit macht sich die Stadt indirekt zum Zuhälter für den die Frauen anschaffen müssen.
Es wird befürchtet das es bis zu 1 1/2 Jahre dauern kann bis die Frauen sich anmelden können!

In Hamburg gibt es dagegen noch gar kein Konzept...
LonelyJoe 03.03.2017 08:08

mr.cock27: woher hast du die Infos, wo steht das ?


Ein Aids Schnelltest soll den SW dort auch "angeboten" werden (kann man ja wieder ohne sorgen AO vögeln ) wird wohl auch ca. 30 Euro kosten.
Daran glaube ich nicht, wissen wir doch alle, dass ein AIDS Schnelltest NICHTS bringt. Antikörperbildung dauert 3 Monate. Außerdem, mit AO vögeln kann man sich bekannterweise ne Menge Krankheiten aufhalsen, AIDS steht eher ganz hinten in der Liste.


Es wird befürchtet das es bis zu 1 1/2 Jahre dauern kann bis die Frauen sich anmelden können!
Das wäre die einzig positive Information.
Nichts gegen dich aber ich halte die Infos für ziemlich unglaubwürdig, 100-200 € Anmeldegebühr sind viel zu viel. Die Gesundheitsberatung für 35 € ? wofür das dann ?
mr.cock27 03.03.2017 17:59

https://www.prostituiertenschutzgese...tsausschusses/


Somit rechnet man für die Umsetzung des ProstSchG mit einem Personalbedarf von ca. drei ärztlichen Stellen (VZÄ) zur Durchführung der Beratungen. Für die erforderlichen flankierenden Verwaltungstätigkeiten (Anmeldung, Terminvergabe, Prüfung der Unterlagen und Identität, Organisation der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler und Ausstellung der Bescheinigung über die Gesundheitsberatung) sind zusätzlich ca. zwei Stellen (VZÄ) im Verwaltungsbereich angegeben.

Unter der Annahme, dass über 2/3 der Beratungen unter Hinzuziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern in den jeweils erforderlichen Sprachen erfolgen müssen, entsteht für diese Dienstleistung bei günstigster Berechnung ein Sachmittelbedarf von 47,08 € je Fall. Dieser setzt sich zusammen aus

– Stundensatz 29,00 €
– Fahrtkosten 9,50 €
– Bearbeitungsgebühr 5,50 €
– Umsatzsteuer 7% 3,08 €

Zur Refinzierung der Verwaltungsleistungen, vor allem der Dolmetscherkosten, seien Gebühren in Höhe von 35 Euro je gesundheitlicher Beratung notwendig.


Das mit AO war auch sarkastisch gemeint...
Weiß nicht was an den langen Wartezeiten positiv sein soll, das kommt einen Berufsverbot gleich. Ebenso ist der Aidstest kritisch zu sehen, da aus einer Beratung eine Untersuchung durch die Hinertür wird.
LonelyJoe 03.03.2017 20:51

Danke für die Infos...

Unter der Annahme, dass über 2/3 der Beratungen unter Hinzuziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern in den jeweils erforderlichen Sprachen erfolgen müssen, entsteht für diese Dienstleistung bei günstigster Berechnung ein Sachmittelbedarf von 47,08 € je Fall.
Die Annahme ist falsch. Die Dolmetscher sind gar nicht das Problem. Das Problem ist, dass die Leute, die über die notwendige Fachkenntnis verfügen müssen, um zu beurteilen, ob jemand den Job freiwillig macht oder nicht - und nur dafür ist diese Beratung notwendig, weil erwachsene Menschen nun wirklich wissen, wie man seine Gesundheit schützt - gar nicht vorhanden sind.
D.h. es wird eine Info auf Papier in mehreren Sprachen geben. Kosten, ca. 0,20 €. d.h. Bayern möchte gerne pro Fall € 34,80 verdienen. Klasse Deal, oder ?

Weiß nicht was an den langen Wartezeiten positiv sein soll, das kommt einen Berufsverbot gleich.
Das kann man den Frauen nicht anlasten, das ist ein Verwaltungsproblem. Dem wird kein Gericht zustimmen.
Tarzoom 12.03.2017 03:06

Was ist eigentlich Prostitution? Der Verkauf sexueller Handlungen gegen Geld.

Aber was bedeutet das in der Praxis?

Ist z.B. eine Tantra-Massage bereits Prostitution?

Was, wenn ich mit einer Dame verabrede, dass ich sexuelle Handlungen von ihr gratis erhalt und dass sie von mir Geld bekommt dafür, dass sie mir die Tür öffnet oder dass ich bei ihr duschen darf?
LonelyJoe 12.03.2017 10:55


Was ist eigentlich Prostitution? Der Verkauf sexueller Handlungen gegen Geld.
Nein, die Erbringung sexueller Handlungen gegen Geld. Handlungen kann man nicht verkaufen.


Ist z.B. eine Tantra-Massage bereits Prostitution?
nein, steht hier: https://www.spiegel.de/panorama/leute...a-1084864.html


Was, wenn ich mit einer Dame verabrede, dass ich sexuelle Handlungen von ihr gratis erhalt und dass sie von mir Geld bekommt dafür, dass sie mir die Tür öffnet oder dass ich bei ihr duschen darf?
Dann wird der Richter dir sagen, du sollst ihn nicht für blöd verkaufen :)

Ich gehe ja auch nie zu Prostituierten. Ich besuche nette Mädels, die in Pauschalclubs ihren Tag verbringen. Ich vertreibe mir die Zeit mit ihnen, gehe mit der einen oder anderen für Spaß aufs Zimmer.
Ich bezahle sie auch gar nicht, ich zahle doch nur vorne Eintritt. Wer das Geld bekommt, weiß ich doch nicht.
Auch das wird mir niemand glauben......:~333:
SalonPatrice (alter Account) 12.03.2017 11:19


Ist z.B. eine Tantra-Massage bereits Prostitution?
nein, steht hier: https://www.spiegel.de/panorama/leute...a-1084864.html
es steht zwar so in dem "Spiegel-Artikel" und die Dame führt es entsprechend aus...............

soweit mir bekannt ist, fällt dieser Bereich dennoch unter die Regelung des neuen Gesetzes.

Näheres wird definitiv bekannt, sobald die Durchführungsvorschriften mit Erläuterungen veröffentlicht werden.


Mit dem Begriff „Sexuelle Dienstleistung“ wird der Gegenstand des Prostitutionsgewerbes beschrieben. Erfasst sind alle sexuellen Handlungen, die gegen Entgelt vorgenommen werden. Umfasst sind damit alle üblicherweise der Prostitution zugerechneten Formen sexueller Handlungen gegen Entgelt einschließlich sexualbezogener sadistischer oder masochistischer Handlungen, unabhängig davon, ob es dabei zu körperlichen Berührungen oder zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs zwischen den beteiligten Personen kommt. Nicht alle dieser unter den Begriff der sexuellen Dienstleistung fallenden Erscheinungsformen werden im allgemeinen oder milieutypischen Sprachgebrauch durchgängig als „Prostitution“ bewertet. Für die Zwecke dieses Gesetzes und dieser Begründung werden die Ausdrücke „sexuelle Dienstleistung“ und „Prostitution“ gleichbedeutend verwendet.

Der Begriff der „sexuellen Handlung“ ist beispielsweise durch das Strafgesetzbuch eine eingeführte Begriffsbildung, die daher keiner näheren gesetzlichen Definition bedarf.

Wie nach § 1 des Prostitutionsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) sind auch Fallgestaltungen erfasst, bei denen sich eine Person für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält. Es kommt also weder darauf an, ob die Entgeltvereinbarung sich auf eine konkretisierte einzelne Leistung oder pauschal auf einen Zeitraum bezieht, noch darauf, ob die Entgeltvereinbarung unmittelbar zwischen den an der Dienstleistung beteiligten Personen getroffen wird oder ob die Entgeltvereinbarung im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit dem Betreiber eines Prostitutionsgewerbes zustande kommt. Als „Entgelt“ kann dabei nicht alleine ein Geldbetrag angesehen werden, sondern jede im Rahmen eines wirtschaftlichen Tauschverhältnisses vereinbarte geldwerte Gegenleistung.

Unter Zugrundelegung des üblichen Sprachverständnisses ist unter einer sexuellen „Dienstleistung“ nicht jeder nur denkbare Einzelfall der Vornahme sexueller Handlungen im Gegenzug oder in Erwartung eines geldwerten Vorteils als Prostitution anzusehen. Wer sich im Rahmen privater Kontakte ohne gezielte Gewinnorientierung bei Gelegenheit auf einen Tausch Sex gegen Restaurant- oder Konzertbesuch einlässt, erbringt damit noch keine sexuelle „Dienstleistung“ im Sinne des § 2. Anders ist es hingegen zu bewerten, wenn jemand solche Tauschgeschäfte anbietet, um damit gezielt den Erhalt oder die Steigerung des eigenen Lebensunterhalts zu sichern.

Ausgenommen von der Definition der sexuellen Dienstleistung nach dieser Vorschrift sind solche sexuellen Handlungen, bei denen kein unmittelbares Gegenüber räumlich anwesend ist, sondern bei denen sich die sexuelle Dienstleistung an einen unbestimmten beziehungsweise unbekannten Personenkreis richtet. Beispiele dafür sind sexuelle Handlungen einer einzelnen Person vor einer Internetkamera, Telefonsex oder Peepshows.

Vorführungen sexuell konnotierter oder pornografischer Art mit rein darstellerischem Charakter, die von einer oder mehreren Personen vor anderen anwesenden Personen ausgeführt werden, fallen ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes, wenn mit Ausnahme der Darstellerinnen oder Darsteller keine weiteren anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen sind. Ein Beispiel hierfür sind Table-Dance-Aufführungen, die nicht unter Absatz 1 fallen. Für solche Veranstaltungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen weiterhin § 33a der Gewerbeordnung (Schaustellungen von Personen) sowie ggf. Bestimmungen der Bundesländer zu dieser Materie einschlägig sein.

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