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Razzia im Pascha Köln - 250+ Beamte


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flo66 06.09.2017 17:05

Razzia im Pascha Köln - 250+ Beamte
 
Im Kölner Erotik-Nachtclub "Pascha" hat es am Dienstagabend eine große Razzia gegeben. Mehr als 250 Einsatzkräfte seien beteiligt gewesen, sagte Staatsanwalt Rene Seppi. Zu den Hintergründen der Razzia äußerte er sich nicht.

Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeigers" war auch das Kölner Steueramt vor Ort. Der WDR berichtet, Steuerfahnder hätten jedes Zimmer des Bordells durchsucht, es werde wegen Steuerdelikten ermittelt.

Die Großrazzia hatte gegen 20 Uhr begonnen und dauerte auch am späten Abend noch an. Das "Pascha", ein elfstöckiges Gebäude im Stadtteil Neuehrenfeld, nennt sich selbst auf seiner Website "das größte Laufhaus Europas".

Am Montag hatte das Augsburger Landgericht den Gründer des "Paschas" wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Bei diesem Urteil ging es allerdings nicht um das Kölner Bordell, sondern um einen Betrieb in München. Dem selbst ernannten "Bordell-König" gehören mehrere Einrichtungen im Rotlichtmilieu.

https://www.spiegel.de/panorama/justi...a-1166292.html
balduin_baehlamm 06.09.2017 17:21

Da wollte man wohl wieder mal einen Erlebnisevent für Polizeischüler veranstalten:~c

BTW: Was kam eigentlich schlussendlich bei der Megarazzia im Artemis raus? Irgendwie kann ich hier nichts finden, ob es da schon zu einem Abschluss kam.

Es grüßt

der Balduin
mr.cock27 06.09.2017 18:04

Im Artemis wurde nichts gefunden!

Man soll doch mal Razzien in der Gastronomie durchführen. Ich sag nur Mafia, Schwarzarbeit, illegale Beschäftige usw. Aber da traut man sich nicht ran.
LonelyJoe 06.09.2017 18:49


Der WDR berichtet, Steuerfahnder hätten jedes Zimmer des Bordells durchsucht, es werde wegen Steuerdelikten ermittelt.
Achso, es bestand Verdacht, auch auf den Fickzimmern liegen Akten ?
Da haben sie was falsch verstanden, da ging es nur um den jeweiligen "Akt".

Die sollen sich die Buchhaltung ansehen, die Listen der Damen, die Einnahmen und Ausgaben, Mietverträge usw. dass muss doch reichen.
flo66 06.09.2017 20:46

Vielleicht bekommt der Herrmann dann seinen Aufenthalt automatisch um einige Jahre verlängert?
woland 07.09.2017 00:26

Es ist schon erschütternd, wie dumm Bordellbetreiber sein können. Gerade in München, wo schon andere aufgeflogen sind, sollte man wirklich seine Steuern bezahlen auch wenn das noch so uncool scheint. Die Grundregel bestätigt sich immer wieder: Sie kriegen den Kragen nicht voll, und genau das bricht ihnen irgendwann das Genick.
wüstenwind 07.09.2017 12:29

War doch klar, dass so eine Razzia nach dem jüngst in Augsburg gefällten urteil gegen den Müller ansteht.

@woland

Gerade in München, wo schon andere aufgeflogen sind, sollte man wirklich seine Steuern bezahlen auch wenn das noch so uncool scheint.
Einerseits Zustimmung.

Aber andererseits auch nicht. Was würdest Du tun wenn Du "brav" Deine Steuern bezahlst und dann kommt plötzlich jemand daher und sagt: "Hey, Du sollst aber auch die Umsatzsteuer entrichten der bei Dir selbstständig arbeitenden DLs" - und das nicht "ab sofort" sondern rückwirkend quasi mit dem Zusatz "das ist Steuerhinterziehung und deshalb machen wir jetzt hier Razzia"

Ich kann nicht definitiv sagen, ob es in Köln aktuell darum geht. Aber im Münchner Pascha war das wohl der Hauptpunkt

Müller und sein Betriebsleiter sind vom Landgericht ausschließlich wegen hinterzogener Umsatzsteuer verurteilt worden. Erstmals hat damit ein deutsches Strafgericht festgestellt, dass Bordelle* von den Einnahmen der bei ihnen tätigen Prostituierten Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen müssen – auch wenn die Frauen* freiberuflich arbeiten und und aus ihren Einnahmen dem Betreiber Zimmermiete zahlen. – Quelle: https://www.ksta.de/28356546 ©2017
https://www.ksta.de/koeln/pascha-grue...teilt-28356546
(auch wenn das in München mit dem "brav" bezahlen der bekannten Steuern im Falle des Münchner Pascha angezweifelt werden könnte wenn es da tatsächlich einen "Chef-Schlüssel" gab zur Manipulaton der Kasse)


Es wäre irgendwie schön, wenn es im Gewerbe eine Möglichkeit zu einer Art Feststellungsklage für Steuern und Sozialabgaben gäbe. Um möglicher Behördenwillkür von vorneherein den Wind aus den Segeln zu nehmen.
woland 07.09.2017 16:50

Das mit der USt habe ich erst danach gelesen, aber verstehe es nicht: Wie kann jemand verpflichtet werden. eines anderen Steuer zu bezahlen??? Muss jeder gewerbliche Vermieter darauf achten, ob sein Mieter die USt bezahlt???

Entweder die Frauen sind selbständig oder sie sinde es nicht, dann müssen aber auch die Sozialabgaben bezahlt werden.

MMn kann es sich nur um die USt für die gewerbliche Zimmervermietung und natürlich um den Verdienstanteil handeln, den die Frauen abführen, aber nicht um deren Eigenverdienst.
coolmann 07.09.2017 20:25


Erstmals hat damit ein deutsches Strafgericht festgestellt, dass Bordelle von den Einnahmen der bei ihnen tätigen Prostituierten Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen müssen – auch wenn die Frauen freiberuflich arbeiten und und aus ihren Einnahmen dem Betreiber Zimmermiete zahlen.
Bisher war das Steuergesetz in diesem Bereich sehr schlüpfrig. Denke mal das sich durch das Urteil viel ändern wird. Aber das Problem ist halt, wer soll das alles überprüfen. Die Finanzämter sind eh schon überlastet.
mr.cock27 07.09.2017 20:43

Rechtssicherheit kann hier nur eine Entscheidung des BGH schaffen.
Was geht den Vermietern die Steuern, der selbstständigen Sdl's an. Völlig absurd. Gillt das jetzt auch in anderen Bereichen?
Für mich wird hier die vorliegende Gesetzeslage überstrapaziert. Die großen Clubs arbeiten doch Hand in Hand mit den Finanzämtern zusammen. Nicht mal die haben das bisher gefordert.
maexxx 10.09.2017 08:41

Umsatzsteuer
 
Zu dem Thema gab es schon einige Urteile

z.B.

Leitsatz
Die Umsätze in einem Saunaclub-Bordell sind in vollem Umfang demjenigen zuzurechnen, der nach außen als Erbringer sämtlicher vom Kunden in einem solchen Betrieb erwarteten Dienstleistungen auftritt. Die Zurechnung erfolgt unabhängig davon, ob die Prostituierten lohnsteuerrechtlich als Arbeitnehmer oder als selbständig tätige Subunternehmer einzuordnen sind.

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/291097/

BFH v. 29.01.2008 - V B 201/06
Zungenschlag 10.09.2017 09:24

Dann kommt es auf den ersten Satz in deinem Zitat an...

:~c
wüstenwind 10.09.2017 10:53


Die Zurechnung erfolgt unabhängig davon, ob die Prostituierten lohnsteuerrechtlich als Arbeitnehmer oder als selbständig tätige Subunternehmer einzuordnen sind.
Heißt das im umgekehrten Fall, dass - je nachdem wie die Dame vor dem Kunden auf den Putz haut - auch eine angestellte Prostituierte (lohnsteuerrechtlich Arbeitnehmer) umsatzsteuerpflichtig werden kann?
George66 10.09.2017 16:37

Da wird einiges durcheinander geworfen
 
Deutsches Recht ist nicht so einfach. Da wird hier einiges durcheinandergeworfen. Zunächst einmal: In Augsburg ging es jetzt um die strafrechtliche Seite (hier: Landgericht in Strafsachen) von Umsatzsteuerhinterziehung. Leider ist die steuerliche und die strafrechtliche Bewertung des gleichen Vorgangs nicht immer identisch. Manchmal wird jemand relativ schnell strafrechtlich verurteilt und im noch nicht abgeschlossenen Besteuerungsverfahren stellt sich dann irgendwann danach vor dem Finanzgericht raus, dass gar keine Umsatzsteuerpflicht bestand.

Das Problem bei SA und Clubbetreibern zeigt das Umsatzsteuergesetz in § 2 selbst, da steht:

 
§ 2 UStG

(1) (Umsatzsteuerlicher) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. ............

(2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt,
1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen so eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind,
2. ...

 
Die Einfügung "umsatzsteuerlicher" stammt von mir. Der Unternehmensbegriff des Umsatzsteuergesetzes unterscheidet sich nämlich vom sonstigen Unternehmensbegriff. Umsatzsteuerlich nicht selbständig - und damit nicht selbst umsatzsteuerpflichtig - sind SA demnach dann, wenn sie in ein Unternehmen so eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers folgen müssen. In dem Fall ist das Unternehmen für die Leistungen der SA umsatzsteuerpflichtig. Genau an der Frage, wann das der Fall ist, scheiden sich die Geister. Was denkt ihr, warum auf den meisten HP steht, dass alle Leistungen mit den SA abzusprechen sind, diese unabhängig vom Betreiber sind, sie ihre Preise und Leistungen selbst festlegen etc. - Das hat alles nur den Grund, den Abs. 2 Ziff. 1 oben zu umgehen.

Strafrechtlich ist dann seitens des Betreibers noch eine Steuerhinterziehungsabsicht erforderlich. An der kann man bei der komplexen Sachlage sicherlich manchmal zweifeln, was die Umsatzsteuer auf die Leistungen der SA angeht.

Und ja: Es gibt so etwas wie eine vorherige Feststellungsklage: Man kann beim Finanzamt eine (kostenpflichtige) verbindliche Auskunft beantragen. Dazu muss man den Sachverhalt genau darstellen und die daraus resultierende Rechtsfolge benennen. Wenn das Finanzamt der Auffassung folgt, schätzt das zumindest solange, wie sich die Sachverhaltsdarstellung richtig ist und sich der Sachverhalt nicht später geändert hat.
mr.cock27 10.09.2017 17:14

Also geht's wiedermal um das eigentliche Problem: Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit.
George66 10.09.2017 19:23

@mr.cock27

Eher nicht. Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit haben etwas mit der Frage nach Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer zu tun. Das Eigenartige ist, dass SA in dieser Hinsicht tatsächlich als selbständig eingestuft werden, nicht aber im Bereich Umsatzsteuer. Ich weiß, das ist extrem schwer zu verstehendes deutsches Recht, und wie hier auch wirklich nicht immer logisch.
mr.cock27 10.09.2017 19:48

Aber wenn sie so eingliedert sind und Weisungen befolgen müssen und damit der Betreiber und nicht die SDL Umsatzsteuerpflichtig sind, sind sie doch in dem Moment keine selbstständigen SDL's mehr!? Wenn ich deine beiden Paragrafen heranziehe.
maexxx 10.09.2017 20:32


@mr.cock27
Aber wenn sie so eingliedert sind und Weisungen befolgen müssen und damit der Betreiber und nicht die SDL Umsatzsteuerpflichtig sind, sind sie doch in dem Moment keine selbstständigen SDL's mehr!? Wenn ich deine beiden Paragrafen heranziehe.

Die Argumentation liegt doch an diesem Punkt:

Ich gehe in ein Bordell und bezahle z.B. Eintritt, Getränke und SDL per Kreditkarte mit einer Rechnung (d.h. es bestehe auch nur die Möglichkeit)


So tritt der Bordellbetreiber nach AUSSEN (dem Kunden gegenüber) als Erbringer sämtlicher Leistungen auf, welches die gesamte Umsatzsteuerpflicht für ihn nach sich zieht.
mr.cock27 10.09.2017 20:39

In Berlin konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht durchsetzen. Das Kammergericht hatte eine Anklage wegen Steuerhinterziehung der Artemisbetreiber abgelehnt...

Entweder hatte er hier schlechte Berater oder er war wirklich so dumm und hat den Hals nicht vollbekommen.
Mal sehen was bei dieser Razzia rauskommt.
maexxx 10.09.2017 21:22


@mr.cock27
Artemisbetreiber
Das ist aber ein anderes Thema - da ging es wohl eher um Scheinselbstständigkeit

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